Beschwerden zum Datenschutz und zu Datenpannen haben in Sachsen im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Der Schutz der Privatsphäre sei den Bürgerinnen und Bürgern wichtiger denn je, sagte Juliane Hundert, die Datenschutzbeauftragte des Freistaates bei der Vorstellung ihres Jahresberichts in Dresden. Insgesamt wurden mehr als 1.600 Eingaben eingereicht, 29 Prozent mehr als im Vorjahr.
Bürger nutzen KI beim Erstellen von Beschwerden
Hundert führt die starke Zunahme der Beschwerden auf Künstliche Intelligenz zurück. Mit Hilfe von Chatbots würden die Betroffenen eher auf die zuständigen Behörden aufmerksam. Zudem beschleunige KI die Erstellung eines Schreibens. Die Qualität der Eingaben steige aber nicht.
Zur Bilanz der Datenschutzbeauftragten gehören auch rund 900 Beratungen, was einem Anstieg von 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Bei den Datenpannen gab es gleichfalls einen Rekord. Hier wurden 1.058 Vorfälle gemeldet. Zu den häufigsten Pannen gehörten der Fehlversand und Verlust von Daten auf dem Postweg, offene E-Mail-Verteiler, Hacking, Schadcodes sowie Einbruch und Diebstahl, hieß es.
Beauftragte sieht Datenschutz unter erheblichem Druck
Hundert sieht den Datenschutz unter erheblichen Druck. Die Europäische Union, Deutschland und Sachsen stünden vor der Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Einsparpotenzial werde etwa beim Abbau von Bürokratie und Personal gesehen. Auf EU-Ebene solle daher die Datenschutzgrundverordnung geändert werden, die Bundesregierung plane eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht.
"Ich kann diese Ziele nachvollziehen, warne aber dringend davor, an den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger zu schleifen", betonte Hundert. Denn genau diese Rechte und deren Schutz durch staatliche Institutionen oder Gerichte seien es, "die eine Demokratie ausmachen und die es letztlich gegen Demokratiefeinde oder entfesselte Wirtschaftsinteressen zu verteidigen gilt".
Immer mehr Eingaben zur Videoüberwachung im privaten Bereich
Die Zahl der Eingaben zur Videoüberwachung im privaten Bereich nahm 2025 erneut zu. Insgesamt verzeichnete Hunderts Behörde hier 270 Beschwerden. Der Anstieg ist fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Umfeld ihrer Wohnungen oder Häuser Kameras einsetzen. Häufig werden unrechtmäßig öffentliche Gehwege oder Mieterbereiche gefilmt, hieß es.
Betreiber solcher Kameras geben mitunter an, dass ihre Videoüberwachung zum Schutz der allgemeinen Ordnung und Sicherheit beiträgt. Doch Hundert stellte klar: "Es ist nicht die Aufgabe privater Akteure, mit ihrer Überwachung des öffentlichen Raums Hilfspolizei zu spielen. Dafür gibt es auch keine rechtliche Grundlage." Es sei auch nicht Aufgabe der Polizei, die Gefahrenabwehr Privaten zu überlassen.
72 Überwachungskameras in einer Flüchtlingsunterkunft
Einen erheblichen Verstoß stellte die Datenschutzbeauftragte nach einer Beschwerde aus einer Flüchtlingsunterkunft fest. Dort hatte der Betreiber im Innen- und Außenbereich 72 Kamera installiert. "In der für über 100 Geflüchtete eingerichteten ehemaligen Fabrikhalle waren die Wohnbereiche nach oben hin offen und die dort Untergebrachten zum Teil permanent unter Videoüberwachung", berichtete Hundert.
Bestelldaten aus einem Sushi-Restaurant öffentlich zugänglich
Ein eklatanter Verstoß betraf ein Sushi-Restaurant. Rund 3.000 Bestellungen mit den dazugehörigen personenbezogenen Daten waren über das Internet öffentlich zugänglich, erklärte Hundert. "Enthalten waren Namen, Adressen und Zahlungsinformationen, und die waren auch über die bekannten Suchmaschinen zu finden."
Mieter müssen für Selbstauskünfte nicht alles preisgeben
Ein weiteres Thema für Datenschützer sind Mieterselbstauskünfte, mit denen die Bonität der Betroffenen geprüft werden soll. "Generell gilt: Bei der Einholung von Mieterselbstauskünften hat der Vermieter oder die Vermieterin sich auf streng gemessene, an der Vertragsanbahnung erforderliche Angaben zu beschränken." Angaben etwa zur Staatsangehörigkeit seien nicht erlaubt. Geburtsorte, Religionszugehörigkeit, Steuerklasse sowie Angaben zur Krankenkasse könnten geschwärzt werden. Gleiches gilt für Teile des Lohnzettels, wenn ein Einkommensnachweis verlangt wird.
7.500 Euro Bußgeld gegen Restaurant
Ein Bußgeld in Höhe von 7.500 Euro wurde gegen einen Gastronomiebetrieb verhängt, der bis auf die Toiletten den gesamten Innenbereich und die Außensitze und auch die angrenzende Fußgängerpassage überwacht hatte. Im privaten Bereich belief sich die Höhe der acht verhängten Bußgelder auf insgesamt 10.875 Euro. Im öffentlichen Bereich waren es zwölf Verfahren, wobei die Summe der Buß- und Verwarnungsgelder zusammen bei 7.600 Euro lag.