Nach dem gewaltsamen Tod einer 21 Jahre alten Magdeburgerin in einem Wald in Sachsen soll im Januar die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter eröffnet werden. Dabei soll auch geklärt werden, ob der zum Tatzeitpunkt 16-Jährige schuldfähig war, wie aus Angaben des Landgerichts in Dresden und der Staatsanwaltschaft Dresden hervorgeht. Dem jungen Mann wird Totschlag vorgeworfen.
Die damals 21 Jahre alte in Magdeburg geborene Emma hatte zuletzt in Dresden gelebt. Sie war im Mai in einem Wald nordöstlich von Dresden gefunden worden. Rechtsmedizinischen Erkenntnissen nach verblutete die junge Frau aufgrund von Stichverletzungen. Zuvor hatte die Polizei in der Nähe des Tatorts zwei illegale Techno-Partys aufgelöst. Die Beamten hatte damals einen Zeugenaufruf gestartet, um mögliche Hinweise zu sammeln.
Sicherungsverfahren geplant
Der nun beschuldigte junge Mann war unweit vom Fundort, der auch der Tatort war, festgenommen worden. Zum Tatgeschehen, Motiv und den Hintergründen sowie der Identität des Jugendlichen und der Getöteten, die sich den Angaben nach kannten, äußerten sich die Behörden bislang nicht.
Bei der Hauptverhandlung handelt es sich nach Angaben des Landgerichts um ein Sicherungsverfahren. Ein solches Verfahren wird eingeleitet, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der mutmaßliche Täter oder die mutmaßliche Täterin zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Das ist unter anderem der Fall, wenn eine Person psychisch krank ist oder die Situation durch den Einfluss von Drogen nicht erfassen konnte.
Jugendkammer befasste sich mit Unterbringung des Täters
Dem Landgericht nach ist der mutmaßliche Täter derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Im Fall der in der Laußnitzer Heide im sächsischen Landkreis Bautzen getöteten 21-Jährigen ist das Verfahren den Angaben nach nicht öffentlich. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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Zuletzt wurde vor der Jugendkammer über die Unterbringung des mutmaßlichen Täters entschieden. Es sei ein Unterbringungsbefehl des Landgerichts Dresden wegen des Verdachts des Totschlags erlassen und in Vollzug gesetzt, erklärte der Landgerichtssprecher, Andreas Feron. Weitere Angaben machte er nicht, weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt minderjährig war.