Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 21 Jahre alten Magdeburgerin in einem Wald in Sachsen hat das Landgericht Dresden den minderjährigen Täter für schuldunfähig erklärt. Die Jugendkammer des Gerichts ordnete die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Maßregelvollzug an, wie ein Sprecher mitteilte. Das Urteil ist demnach rechtskräftig.
21-Jährige durch Messerstiche getötet
Der damals 16-Jährige tötete die junge Frau, die zuletzt in Dresden lebte, laut Urteil im Mai 2025 nach dem Besuch einer Techno-Party in der Laußnitzer Heide durch eine Vielzahl von Messerstichen. Die Tat sei vorrangig auf eine schwere psychische Erkrankung des Jugendlichen und zudem auf den Konsum von Betäubungsmitteln zurückzuführen gewesen. Er befand sich den Angaben nach bereits zuvor in psychiatrischer Behandlung, die seine Eltern initiiert hatten.
Die Leiche der 21-jährigen Emma war in dem Wald gefunden worden. Zuvor hatte die Polizei in der Nähe des Tatorts zwei illegale Techno-Partys mit insgesamt 200 jungen Teilnehmern aufgelöst.
Tat kein Femizid
Die Kammer stufte die Tat als Totschlag ein, Mordmerkmale sah sie als nicht erfüllt. Insbesondere habe es sich nicht um einen Femizid gehandelt. Bei der Vernehmung von Zeugen, der Auswertung von Fotos und Videos vom Tattag sowie Chatverläufen hätten sich keinerlei Anhaltspunkte für eine Tötung aufgrund des Geschlechts der 21-Jährigen ergeben.