Fachpraxislehrkräfte sollen künftig besser bezahlt und an den berufsbildenden Schulen flexibler eingesetzt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen sie – anders als bisher – dauerhaft fachtheoretischen Unterricht erteilen dürfen, wie das Bildungsministerium mitteilte. Für die Lehrkräfte selbst bietet die Neuregelung demnach die Chance auf eine höhere tarifliche Eingruppierung.
Handwerksmeister und Co. als Lehrer
Fachpraxislehrer sind keine als solche ausgebildeten Lehrkräfte, können aber aufgrund ihrer eigenen berufspraktischen Qualifikation an berufsbildenden Schulen unterrichten. Bei ihnen handelt es sich etwa um Handwerksmeister oder sie verfügen über einen entsprechenden Fachschulabschluss.
"Fachpraxislehrkräfte leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung an berufsbildenden Schulen", sagte Bildungsminister Christian Tischner (CDU). Mit der Änderung würden künftig vorhandene Kompetenzen besser genutzt und zusätzliche Unterrichtskapazitäten geschaffen.
Aktuell unterrichten laut Ministerium 335 Fachpraxislehrer an den Thüringer berufsbildenden Schulen. Mit der Änderung können sie künftig tariflich gleichgestellt mit Regelschul-Lehrern gleicher Qualifikation bezahlt werden.
So klappt die Eingruppierungsänderung
Die höhere Eingruppierung passiert jedoch nicht automatisch. Die Fachpraxislehrer müssen bis Ende Mai formlos die Schulleitung über ihr Interesse an einem dauerhaften Unterrichtseinsatz im fachtheoretischen Unterricht informieren. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass keine anderen Lehrkräfte an der Schule den tatsächlichen Bedarf an fachtheoretischem Unterricht decken können. Zudem müssen die Fachpraxislehrer etwa an Fortbildungen teilnehmen.