Justiz Gerichtspräsident mahnt Fraktionen zu Kompromissbereitschaft

In Thüringen steht in den nächsten Jahren die Neuwahl aller neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes an, auch die des Präsid
In Thüringen steht in den nächsten Jahren die Neuwahl aller neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes an, auch die des Präsidenten. Derzeit ist es Klaus-Dieter von der Weiden (Archivfoto). Foto
© Martin Schutt/dpa
Bis zum Ende der Legislaturperiode müssen alle neun Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichts neu gewählt werden. Dessen Präsident hat eine klare Erwartung an die Landtagsfraktionen.

Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Klaus von der Weiden, warnt bei den demnächst erforderlichen Nachwahlen von Verfassungsrichtern vor wechselseitigen Blockaden im Landtag. 

"Ich habe die Hoffnung, aber auch die Erwartung an die politischen Akteure im Thüringer Landtag, dass sie sich alle ihrer Verantwortung dafür bewusst sind, dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs neu gewählt werden müssen – inklusive des Amts des Präsidenten", sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. 

Es dürfe nicht passieren, dass die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nicht zustande komme.

Im Landtag wird seit Monaten um die Besetzung von zwei für die Justiz im Freistaat wichtigen Gremien gerungen. Dies bereitet von der Weiden vor diesem Hintergrund Sorge. "Angesicht des Streits im Landtag um die Besetzung des Richterwahl- und des Staatsanwaltswahlausschusses bin ich zwar keinesfalls sicher, dass die Nachwahlen gelingen werden", sagte er. "Staatspolitisch ist es unabdingbar, dass sie gelingen."

Erste Nachbesetzung 2026

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Mitgliedern. Die Verfassungsrichter müssen vom Landtag gewählt werden. Weil die AfD dort über eine Sperrminorität verfügt und Zwei-Drittel-Mehrheiten damit nicht ohne sie zu erreichen sind, müssen sich die anderen Fraktionen mit der AfD-Fraktion bei der Wahl der nächsten Verfassungsrichter abstimmen. 

Bei acht Verfassungsrichtern läuft die Amtszeit nach Angaben des Gerichts bis zum Jahr 2029, bei einem Mitglied – dem Präsidenten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Klaus Hinkel – läuft die Amtszeit 2026 aus.

Mit einem Festakt und Bürgergesprächen feiert das Verfassungsgericht am Samstag in Weimar sein dreißigjähriges Bestehen. Es nahm im September 1995 die Arbeit auf.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Im Landtag ist es trotz verschiedener Versuche bislang nicht gelungen, den Richterwahl- und den Staatsanwaltswahlausschuss vollständig zu besetzen. Dessen Mitglieder müssen auch mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden.

dpa