Bundesverfassungsgericht
Bundestagswahl in Berlin muss in größerem Umfang wiederholt werden
Sehen Sie im Video: Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Bundestagswahl in Berlin muss in größerem Umfang wiederholt werden.
Die Bundestagswahl 2021 muss wegen zahlreicher Fehler in mehr Berliner Wahlbezirken wiederholt werden als geplant. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass in 455 Wahlbezirken neu abgestimmt werden muss. Der Bundestag hatte Ende 2022 eine Wiederholung in 431 Bezirken beschlossen. Die Union verlangte aber eine wesentlich umfangreichere Nachwahl und legte Beschwerde in Karlsruhe ein. Diese hatte nun teilweise Erfolg. Bei der Stimmabgabe im September 2021 war es in Berlin zu zahlreichen Pannen gekommen. In Wahllokalen gab es zu wenige Wahlurnen oder es fehlten Stimmzettel. Einige Wahllokale blieben noch nach 18 Uhr geöffnet. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte sich das Ergebnis der Bundestagswahl verändern. Die über 2.200 Wahlbezirke in Berlin sind Teile der zwölf Wahlkreise der Hauptstadt. Erst wenn in den betroffenen Bezirken erneut gewählt wurde, steht fest, ob sich das Ergebnis in den jeweiligen Wahlkreisen verändert und damit die Bundestagsmandate betrifft. Die Mehrheit der regierenden Ampelkoalition gilt als nicht gefährdet. Anders sieht es für die Linke aus. Sie war an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und konnte nur durch drei Direktmandate in den Bundestag einziehen, davon kamen zwei aus Berlin. Würde die Partei bei der Nachwahl auch nur ein Direktmandat verlieren, wäre sie nicht mehr im Bundestag vertreten.