Rechtsextremer Angriff Fretterode-Prozess: Narbe erinnert Opfer weiter an Übergriff

In dem Verfahren müssen sich erneut zwei Männer aus der rechtsextremen Szene verantworten, die zwei Journalisten aus Göttingen s
In dem Verfahren müssen sich erneut zwei Männer aus der rechtsextremen Szene verantworten, die zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt haben sollen. (Archivbild) Foto
© Michael Reichel/dpa
Bei der Neuauflage des Fretterode-Prozesses hat einer der angegriffenen Journalisten seine Erinnerungen an den damaligen Übergriff geschildert.

Einer der betroffenen Journalisten im Fretterode-Prozess denkt auch fast acht Jahre später noch häufig an den Angriff auf ihn und seinen Kollegen. Das sagte der Mann als Zeuge bei der Fortsetzung der Verhandlung vor dem Landgericht Mühlhausen. Er und sein Kollege sind Nebenkläger in dem Verfahren. 

Es gehe ihm zwar körperlich inzwischen wieder gut, so der Journalist. Allerdings sei er von dem Angriff für immer gezeichnet: "Ich habe halt eine Narbe im Gesicht, die sehe ich jeden Tag, die erinnert mich immer wieder daran." 

Nebenkläger: Narbe und Schädelbruch davongetragen 

Während des Angriffs sei er von einem Schraubenschlüssel am Kopf getroffen worden, sagte der Mann. Das habe nicht nur zu einer stark blutenden Platzwunde geführt, die kurz nach dem Übergriff im Krankenhaus genäht worden sei. Ein dreiviertel Jahr später habe sich beim Röntgen seines Kopfes herausgestellt, dass er bei dem Angriff einen bis dahin nicht diagnostizierten Schädelbruch davongetragen habe. 

Vorwurf: Bei Recherche angegriffen 

Der Mann war gemeinsam mit einem weiteren Journalisten im April 2018 in Fretterode in Nordthüringen unterwegs, um zu einem mutmaßlichen Treffen von Rechtsextremisten zu recherchieren. Dabei waren sie massiv angegriffen worden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat wegen des Übergriffs zwei Rechtsextremisten angeklagt, gegen die in diesem Prozess verhandelt wird. Bei dem Angriff waren nach den bisherigen Ermittlungen neben einem Schraubenschlüssel auch ein Baseballschläger, Pfefferspray und ein Messer eingesetzt worden. 

Prozess neu aufgelegt 

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Eine Kammer des Landgerichts Mühlhausen hatte die beiden angeklagten Rechtsextremisten in einem ersten Prozess 2022 für schuldig befunden, sie aber nur zu geringen Strafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil 2024 wegen erheblicher Rechtsfehler aufgehoben, sodass sich nun eine andere Kammer des Gerichts erneut mit dem Fall befassen muss. 

Der Journalist kritisierte während seiner Aussage als Zeuge die Polizeiarbeit unmittelbar nach dem Übergriff. Kurz nachdem die Beamten am Tatort angekommen seien, seien diese "nicht so hilfreich" gewesen, sagte der Mann. Die anwesenden Beamten hätten etwa seine Antworten auf die von ihnen gestellten Fragen nicht verstanden. "Die waren genau so aufgeregt wie wir, gefühlt", so der Journalist. 

Gericht lehnt Antrag auf Belehrung ab 

Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten unmittelbar vor der Aussage des Journalisten beantragt, ihn durch das Gericht zu belehren: Dabei sollte es darum gehen, dass er keine Angaben zu einer Beteiligung an möglichen Straftaten machen müsse. Dies verbanden die Verteidiger mit der Begründung, es müsse im Prozess auch geprüft werden, ob der Mann und sein Kollege damals versucht hätten, ein Haus in Fretterode für einen möglichen Angriff durch Linksextreme auszukundschaften. 

Der Anwalt der Journalisten, die beide als Nebenkläger auftreten, wies diese Unterstellung als versuchte Täter-Opfer-Umkehr zurück. Das Gericht lehnte eine entsprechende Belehrung des Mannes ab. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er entsprechende Verbindungen habe.

dpa