nach Ablauf der Ein-Jahres-Frist Mögliches Aus für ukrainische Autos: Sachsens Innenminister will Fahrzeuge stilllegen lassen

Ein Auto im ukrainischem Kennzeichen. Sachsens Innenminister möchte die Fahrzeuge aus der Ukraine nach einer Zeit
Sachsens Innenminister Armin Schuster möchte ukrainische Autos aus dem Verkehr nehmen (Symbolbild)
© Geisser / Imago Images
Sachsens Innenminister Armin Schuster möchte ukrainische Autos nach dem Ablauf eines bestimmten Zeitraums stilllegen lassen. Der Grund liegt in Problemen beim Versicherungsschutz. Sachsen berät daher aktuell mit anderen Bundesländern.

Auf deutschen Straßen sind inzwischen zahlreiche Autos mit ukrainischen Kennzeichen unterwegs. Rund 13 Monate nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs soll sich das nun aber ändern; in Sachsen sollen die Fahrzeuge stillgelegt werden.

Die Zulassung und der Versicherungsschutz für die in der Ukraine versicherten Autos läuft hierzulange nämlich nach einem Jahr ab. Geht es nach Sachsens Innenminister Armin Schuster, sollen die Fahrzeuge danach aus dem Verkehr gezogen werden. "Es gibt hierbei keinen Spielraum mehr, wir behandeln diese Fahrzeuge wie jedes andere ohne gültige Zulassung oder Versicherung, legen sie still", sagte er gegenüber der "Bild"-Zeitung. Schließlich hätten deutsche Fahrzeughalterinnen und -halter, die in einen Haftpflichtschaden mit einem unversicherten ukrainischen Auto verwickelt werden, derzeit das Nachsehen.

Sachsens Innenminister reagiert auf ablaufende Zulassungsbescheinigung

Nach Paragraf 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen in einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge vorübergehend in Deutschland am Verkehr teilnehmen, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind: Etwa muss eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt sein. Zudem darf Deutschland nicht der regelmäßige Standort sein. 

Als vorübergehend gelte ein Zeitraum von bis zu einem Jahr. Die Frist beginne bei Zulassungsbescheinigungen mit dem Tag des Grenzübertritts und bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr mit dem Ausstellungstag.

Neben dem Vorhaben, Autos mit ukrainischen Kennzeichen nach dem Ablauf der Ein-Jahres-Frist stilllegen zu lassen, arbeitet das sächsische Verkehrsministerium an einer Verlängerung der Frist. Demnach läuft dazu aktuell eine Abstimmung mit anderen Bundesländern.

Quellen: Bild, FZV

nk