Bürgerinnen und Bürger sollen bald einen digitalen Personalausweis auf ihren Handys speichern können − und sich dann online über ihr Smartphone ohne die herkömmliche Ausweiskarte identifizieren. Am Mittwoch, 1. September, tritt das Gesetz in Kraft, das die rechtliche Grundlage für die digitale Ausweisfunktion schafft. Einsetzbar ist die Smart-eID-Funktion nach Angaben des Bundesinnenministeriums allerdings erst ab Dezember.
Das Handy als neuer Personalausweis
Das Smartphone wird mit dieser Smart-eID-Funktion "digitales Legitimationsdokument", wie es das Ministerium formuliert. Der Handy-Personalausweis ist gegenüber dem Staat und privaten Stellen gültig. Ausnahmen gelten etwa bei Polizei- und Grenzkontrollen. Dort ist weiterhin nur die Personalausweis-Karte gültig.
Das Innenministerium weist vorsichtshalber darauf hin, dass zum Start am Mittwoch längst noch nicht alle Smartphones technisch in der Lage sein werden, ihren Besitzerinnen und Besitzern den elektronischen Identitätsnachweis mit der Smart-eID zu ermöglichen. Dies werde "wie meist bei der Einführung neuer Technologien etwas Zeit brauchen".
Diese App brauchen Sie
Mit der Smart-eID werden laut Bundesinnenministerium die Daten, die im Online-Ausweis gespeichert sind, in einem besonders geschützten Bereich des Smartphones abgelegt und können dann für die Online-Identifizierung genutzt werden. Der Personalausweis wird nur einmal für die Speicherung der Daten aus dem Online-Ausweis auf dem Smartphone benötigt. Dazu müssen Nutzer die Handy-App "AusweisApp2" herunterladen.

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