Biopatentrichtlinie Patente auf Leben bleiben umstritten

Der Streit zwischen Rot-Grün über Patente auf Leben verlagert sich ins Parlament. Das Kabinett beschloss die Umsetzung der Biopatentrichtlinie, in der die strittigen Fragen zwischen den Regierungsparteien offen bleiben.

Der Streit zwischen Rot-Grün über Patente auf Leben verlagert sich ins Parlament. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Umsetzung der Biopatentrichtlinie, in der die strittigen Fragen zwischen den Regierungsparteien offen bleiben. Diese Debatte soll nun im Bundestag geführt werden.

Patente auf menschliche Embryonen, Klonverfahren und Keimbahn bleiben verboten

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf des Justizministeriums soll regeln, welche biotechnologischen Erfindungen zum Patent angemeldet werden können und welche davon ausdrücklich ausgenommen sind. Verboten sind nach Angaben des Ministeriums Patente auf menschliche Embryonen, Verfahren zum Klonen von Menschen und zur Veränderung der menschlichen Keimbahn sowie die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken.

Die Frage der Genpatente bleibt umstritten

Ausgeklammert bleibt die zwischen Rot-Grün strittige Frage der Stoffpatente. Die Grünen wollen bestimmte DNA-Sequenzen nur dann patentrechtlich schützen lassen, wenn sich das Patent auf eine bestimmte, nachgewiesene kommerzielle Nutzung bezieht. Damit soll verhindert werden, dass Forscher sich bestimmte Genabschnitte in der Hoffnung auf spätere kommerzielle Verwendung auf Vorrat sichern lassen. "Wir wollen, dass wirkliche Erfindungen und nicht Entdeckungen patentiert werden," sagte Grünen-Gentechnikexperte Reinhard Loske der Nachrichtenagentur AP. "Alles andere wäre forschungsfeindlich und ungerecht."

Greenpeace: Beschluss ist Provokation

Die Umweltorganisation Greenpeace nannte den Beschluss eine "Provokation". Damit würden Patente auf Gene, Tiere und Pflanzen uneingeschränkt erlaubt. Die Organisation forderte den Bundestag auf, das Gesetz zu stoppen.

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