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Frist bis Mitte März Kliniken sehen noch keine vermehrten Kündigungen wegen Impfpflicht – Pflegerat rechnet aber damit

Intensivpflegerinnen sind mit der Versorgung von Corona-Patienten beschäftigt
Intensivpflegerinnen sind mit der Versorgung von Corona-Patienten beschäftigt: Wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab Mitte März wird ein Anstieg der Kündigungen beim Pflegepersonal befürchtet.
© Robert Michael / DPA
Bis 15. März müssen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Beschäftigte in Arztpraxen und Kliniken Impf- oder Genesungsnachweise vorlegen. Die Branche befürchtet deshalb einen personellen Aderlass. Anzeichen dafür gibt es aber offenbar bislang nicht.

Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bislang nicht zu gestiegenen Kündigungszahlen in Kliniken geführt. "Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post". Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch. "Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann." Die Krankenhausträger setzten deshalb alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen, sagte Gaß.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf dort in der Regel nicht mehr beschäftigt werden.

Pflegerats-Präsidentin: Kündigungen bei unterstützenden Tätigkeiten durch Impfpflicht

Der Deutsche Pflegerat geht allerdings davon aus, dass diese Impfpflicht noch zu Kündigungen führen wird. Dies betreffe weniger das Pflegefachpersonal, sondern unterstützende Tätigkeiten wie Betreuungsassistenten oder Küchen- und Reinigungskräfte, sagte Pflegeratspräsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In diesen Berufsgruppen herrsche "eine etwas geringe Impfquote". Einige dieser Beschäftigten überlegten, "den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift".

Beim Pflegefachpersonal in den Kliniken sowie im stationären und ambulanten Bereich befürchtet der Pflegerat laut Vogler "weniger Kündigungen von Fachkräften, die wegen der Impfpflicht ihre Stelle aufgeben. Dort ist die Impfquote hoch." Dies gelte generell für Gesundheitsberufe, es gebe aber auch in diesem Bereich "einen kleinen Anteil, der sich definitiv nicht impfen lassen will".

Vogler betonte, jede Arbeitskraft, die gehe, reiße "eine Lücke in eine ohnehin schwache Personaldecke. Wir können es uns eigentlich nicht erlauben, dass Beschäftigte kündigen oder dass sie freigestellt werden und damit für die Bewältigung der Arbeit verloren gehen." Das Problem sei fast unlösbar.

"Eklatanter Personalmangel in den Pflegeberufen"

Der Deutsche Pflegerat ist eine Dachorganisation verschiedener Berufsverbände aus dem Bereich der Pflege und des Hebammenwesens. Zu den Mitgliedern gehört auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe.

Dessen Präsidentin Christel Bienstein sagte den Funke-Zeitungen, es lasse sich derzeit aufgrund der Datenlage nicht seriös einschätzen, "ob es durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wirklich zu vielen Kündigungen kommen wird". Klar sei aber, dass nicht erst seit der Pandemie "ein eklatanter Personalmangel in den Pflegeberufen" herrsche. "Jede Kündigung verschärft diesen Mangel und das führt zu einem weiteren Versorgungsmangel in allen pflegerischen Bereichen."

rw AFP DPA

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