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Vollnarkosen bei Kindern Tod auf dem Zahnarztstuhl

Vollnarkosen beim Zahnarzt bergen vor allem für Kinder Gefahren.
Vollnarkosen beim Zahnarzt bergen vor allem für Kinder Gefahren.
© Colourbox
Nach einer Narkose beim Zahnarzt ist ein kleiner Junge gestorben. Praxen missachten oft medizinische Standards, sagen Kritiker. Neue Vorschriften sollen Behandlungen unter Vollnarkose sicherer machen.
Von Martina Janning

Nach einer harmlosen Zahnbehandlung ist ein zweieinhalb Jahre alter Junge in Goch am Niederrhein im Mai dieses Jahres gestorben. Er hatte eine Vollnarkose bekommen und war daraus nicht wieder aufgewacht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnte eine fehlerhafte Sauerstoffversorgung zum Tod des Jungen geführt haben. stern-Recherchen ergaben bereits im vergangenen Jahr: Seit 2002 sind mindestens weitere neun Kinder in Deutschland nach Vollnarkosen beim Zahnarzt gestorben.

Etwa vier Prozent der Kinder werden in Zahnarztpraxen unter Vollnarkose behandelt, die genaue Zahl erfasst niemand. Diese Jungen und Mädchen haben entweder so schwere Zahnprobleme, dass beruhigende Worte und eine örtliche Betäubung nicht ausreichen, damit der Zahnarzt arbeiten kann. Oder die Kinder können bei der Behandlung nicht mitmachen, weil sie behindert sind oder eine schwere Angststörung haben. Ob ein kleiner Patient eine Narkose bekommt oder nicht, hängt aber wohl auch davon ab, wie viel Geduld Zahnarzt und Anästhesist haben. Ein ruhig gestelltes Kind lässt sich obendrein schneller behandeln als eines, das zappelt und quengelt. Das zahlt sich für eine Praxis buchstäblich aus, weil sie in der gleichen Zeit mehr Patienten versorgen kann.

Der Zahnarztstuhl erschwert sichere Narkosen

Doch Narkosen sind bei Kindern besonders riskant. "Bei Eingriffen in der Nähe der Atemwege können die Schleimhäute und die Stimmritze von Kindern extrem anschwellen. Wenn dann noch Blut fließt, bekommt ein Kind schneller als ein Erwachsener keine Luft mehr", sagt Elmar Mertens, Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten.

Insbesondere beim Zahnarzt sind Vollnarkosen heikel. "Eine Zahnarztpraxis ist ergonomisch auf den Arzt und seine Helferinnen ausgerichtet. Der Anästhesist kommt bei einer Vollnarkose nicht so gut an den Patienten heran wie unter normalen Operationsbedingungen. Oft ist es schwierig, den Arm, an dem die Infusion angeschlossen ist, sicher zu lagern. In kritischen Situationen, auch bei einer notwendigen Wiederbelebung, ist die Behandlung des Patienten auf dem Zahnarztstuhl einfach kompliziert", erklärt Mertens. Für Kinder seien zudem spezielle Beatmungsgeräte und Schläuche sowie andere technische Hilfsmittel nötig.

Zu Problemen kommt es oft gar nicht während der Zahnbehandlung. „Komplikationen treten vielfach erst nach dem Eingriff auf. Wenn dann der Aufwachraum technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet ist, wird die Situation schnell kritisch", sagt der Anästhesist. So war die zehn Jahre alte Celine im Aufwachraum allein mit ihrer Mutter, die plötzlich keinen Puls mehr bei ihrer Tochter fühlte. Die nötigen Sicherheitsregeln werden auch an anderen Stellen vernachlässigt: Die drei Jahre alte Sina-Mareen starb an einem verkeimten Narkosemittel, und das Leben des zweijährigen Hannes erlosch, weil der Anästhesist ein ungeeignetes Beatmungsgerät benutzte. Mertens führt solche Mängel auch auf die schlechte Bezahlung von Narkoseärzten zurück: „In manchen Bundesländern gibt es weniger als 50 Euro pro Narkose. Dafür kann sie kein Anästhesist mit der nötigen Qualität machen.“

Neue Vorschriften sollen für mehr Sicherheit sorgen

In Großbritannien sind Narkosen in Zahnarztpraxen nach mehreren Todesfällen seit 2002 verboten. Zahnbehandlungen unter Vollnarkose dürfen nur in Kliniken und Zentren für ambulante Chirurgie erfolgen - in Operationsräumen, die den erforderlichen medizinischen Standards entsprechen. In Deutschland sollte eine bessere Qualifizierung der Narkoseärzte für mehr Sicherheit sorgen; die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) beschloss dazu im vorigen Frühjahr, eine Fortbildung in der speziellen Kinderanästhesie anzubieten. Doch die Mitgliederversammlung der DGAI setzte den Beschluss vor Kurzem außer Kraft.

Die DGAI hat nun entschieden, die Auflagen für Arztpraxen zu verschärfen, die Kinder unter Vollnarkose behandeln wollen. Neue Vorschriften sollen zum Beispiel genau regeln, dass neben dem Narkosearzt eine Fachassistenz anwesend sein muss, mit welchen Kontrollgeräten der Aufwachraum auszustatten ist, und dass eine qualifizierte Pflegekraft die kleinen Patienten ständig überwachen muss. Die Voraussetzungen für Vollnarkosen gelten nicht nur für Zahnbehandlungen, sondern für alle Operationen in Arztpraxen.

"Die Anforderungen werden so sein, dass ein Anästhesist nicht mehr in jeder Zahnarztpraxis eine Vollnarkose geben darf", sagt Hugo van Aken, Generalsekretär der DGAI. Zahnärzte, die dann noch Kinder unter Narkose behandeln wollen, sollen sich für den Eingriff am besten in eine Klinik oder ein Operationszentrum einmieten. So machen das bereits heute andere Fachärzte für Operationen. "Ein Honorar für einen Eingriff unter Narkose kann dann nur noch gezahlt werden, wenn die Vorschriften erfüllt sind", sagt van Aken. Bis Ende des Jahres will die DGAI die neuen Regelungen in Kraft setzen.

Von Martina Janning

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