Ex-Tennisstar Boris Becker hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen Comedian Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt. Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiterzuverbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg. Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht worden seien.
Der 45-Jährige habe Becker bewusst getäuscht, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der frühere Tennisspieler habe nicht wirksam zugestimmt, dass die Aufnahmen verwendet werden dürften. Eine Verwendung ohne Zustimmung wäre "nur dann gerechtfertigt, wenn die strittigen Aufnahmen dem Bereich der 'Zeitgeschichte' zuzuordnen wären." Das sei hier nicht der Fall. Becker sei "durch die Täuschung zu einem Objekt degradiert und zugleich dahingehend manipuliert worden, aktiv daran mitzuwirken, seine eigene Person ins Lächerliche zu ziehen."
Das Oberlandesgericht ließ keine Revision zu. Dagegen könnte Pocher aber noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof erheben. Deswegen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
In erster Instanz war Boris Becker gescheitert
Das Oberlandesgerichts Karlsruhe folgte damit nicht dem Urteil des Landgerichts Offenburg. Das hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher in erster Instanz zurückgewiesen. Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hatte Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: "Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde – hinnehmen muss."
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Bei der mündlichen Verhandlung Mitte November ließen sich die beiden Prominenten von ihren Rechtsbeiständen vertreten. Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer sagte damals, ihr Mandant sei Moderator, aber kein Sender-Inhaber – deshalb könne von Pocher keine Unterlassung verlangt werden. Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad argumentierte, das Gericht habe anerkannt, dass sich Prominente nicht alles gefallen lassen müssten.
Streitpunkt war ein Fernsehbeitrag von Oliver Pocher über Boris Becker
Der Streit zwischen Comedian Oliver Pocher und Ex-Tennisspieler Boris Becker schwelt seit 15 Jahren und begann 2008 mit Beckers Verlobung mit Alessandra Meyer-Wölden, die später Pochers erste Ehefrau wurde. Schon mehrfach lieferten sich Boris Becker und Oliver Pocher auch gerichtliche Auseinandersetzungen.
In dem konkreten Fall ging es um einen Beitrag, der im Oktober 2020 in der RTL-Show "Pocher – gefährlich ehrlich!" ausgestrahlt wurde. Pocher machte sich über Beckers Insolvenzverfahren lustig und startete unter dem Motto "Make Boris rich again" eine Spendenaktion. Tatsächlich kamen rund 500 Euro zusammen. Doch Becker wollte das Geld nicht haben.
Deshalb ging Pocher einen Schritt weiter und rief einen Modepreis ins Leben, der Becker im Namen einer österreichischen Zeitschrift verliehen werden sollte. Das Problem: Sowohl die Zeitschrift als auch der Preis waren ein Fake. Doch Becker fiel darauf herein und nahm den "Fashion Brand Award" stolz entgegen. Auf Facebook veröffentlichte er sogar eine Dankesrede. Was der 55-Jährige nicht wusste: Im Sockel der Plastik-Trophäe befand sich das gesammelte Geld.
Nach der Aktion sah Boris Becker seine Persönlichkeitsrechte verletzt und verklagte Oliver Pocher. 2022 scheiterte Becker in erster Instanz vor dem Landgericht Offenburg. Becker wollte, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Aus Sicht des Offenburger Gerichts überwogen "die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit" gegenüber der Privatsphäre des Klägers. Gegen das Urteil legte Boris Becker Berufung ein. In zweiter Instanz wurde nun in Freiburg, einer Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe, verhandelt – mit Erfolg für Boris Becker.