Fall Kaufmann Überraschende Details um falsches Geständnis

Der Anwalt des offenbar unschuldig wegen Tötung inhaftierten Schauspielers Günther Kaufmann zeigt sich vor der Aussage seines Mandanten optimistisch. Kaufmann wird am Donnerstag erstmals sein Schweigen brechen.

Im Fall des offenbar unschuldig wegen eines tödlichen Gewaltverbrechens inhaftierten Schauspielers Günther Kaufmann (56) erwägt auch die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Entscheidung darüber werde aber erst nach Abschluss der neuen Ermittlungen fallen, sagte Oberstaatsanwalt Peter Boie am Mittwoch in München. Der Schauspieler hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein falsches Geständnis abgelegt. Kaufmanns Verteidiger hatten ihrerseits für diesen Donnerstag einen Antrag auf einen neuen Prozess angekündigt.

Der Münchner Oberstaatsanwalt Peter Boie bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass der neue Hauptverdächtige und heimliche Geliebte von Kaufmanns Ehefrau Alexandra bereits als Zeuge im Mordprozess gegen den Schauspieler ausgesagt hatte.

Geständnis des Geliebten

Der 42-jährige Berliner Hans Joachim U. hatte nach seiner Festnahme vergangene Woche gestanden, Kaufmanns Steuerberater zusammen mit zwei Mittätern bei einem Raubüberfall im Februar 2001 getötet zu haben. In Verbindung mit eindeutigen Tatortspuren widerlegten die Angaben der drei inhaftierten neuen Verdächtigen Kaufmanns Geständnis vor dem Münchner Landgericht.

Wie jetzt bekannt wurde, war der Geliebte von Kaufmanns Frau wegen der heimlichen Beziehung bereits während der Ermittlungen ins Visier der Fahnder geraten. Sogar eine Speichelprobe für eine Gen-Analyse sei genommen worden, damals hätten aber keine Spuren darauf hingedeutet, dass der Zeuge tatsächlich in den Überfall verwickelt gewesen war, betätigte Staatsanwalt Boie.

Aussage Kaufmanns mit Spannung erwartet

Für Klarheit könnte Kaufmann selbst sorgen, der am Donnerstag erstmals seit der überraschenden Wende in dem Fall Stellung nehmen will. Der Münchner Starverteidiger Steffen Ufer zeigte sich in der Münchner "Abendzeitung" optimistisch: "Wir holen Günther Kaufmann raus, und zwar schnellstens." Unmittelbar nach dem Gespräch mit dem Schauspieler will Ufer zusammen mit seinem Kollegen Nikolaus Koehler ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen, bereits im Herbst soll der Fassbinder-Star nach dem Willen der Verteidiger ein freier Mann sein.

Oberstaatsanwalt Boie erklärte, auch seine Behörde erwäge eine Wiederaufnahme des Mordprozesses, werde darüber aber erst nach Prüfung der neuen Ermittlungsergebnisse entscheiden.

Fall Kaufmann

Der Schauspieler Günther Kaufmann war im November 2002 wegen Tötung seines Steuerberaters zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Offenbar legte er ein falsches Geständnis ab, um damit seine in den Fall verwickelte Frau zu schützen.

Kaufmann bereits zwei Jahre hinter Gittern

Kaufmann kann bei zwei neuen Verfahren, die ihm im Falle einer Freilassung wegen Betrugs und falscher Beschuldigung zweier angeblicher Komplizen drohen, möglicherweise doch auf eine Anrechnung der bereits abgesessenen zweieinhalb Jahre Strafe und Untersuchungshaft hoffen. Unter bestimmten Voraussetzungen sei dies im Vollstreckungsverfahren möglich, korrigierte Staatsanwalt Boie Angaben vom Vortag.

Kaufmann hatte bereits unmittelbar nach seiner Verhaftung gestanden, dass er seinen Steuerberater im Streit am 1. Februar 2001 getötet habe. Er sei bei einem Gerangel auf das Opfer gefallen und habe ihn mit seinen 120 Kilogramm Körpergewicht unabsichtlich erstickt.

Frau angebliche Anstifterin

Nach den Geständnissen der drei neuen Tatverdächtigen soll Kaufmanns Frau Alexandra sie zu dem Raub angestiftet haben. Anwalt Ufer vermutet, dass Kaufmann aus Liebe zu seiner Frau die Tat auf sich genommen habe. Dabei habe er sich so sehr in Lügen verstrickt, dass es glaubhaft kein Zurück mehr gegeben habe. Alexandra Kaufmann starb, während ihr Mann in Untersuchungshaft saß, an ihrem langwierigem Krebsleiden.

Vor Gericht hatte Kaufmann den Betrug an dem Steuerberater jedoch allein auf seine Frau geschoben. Dem Urteil zufolge hatte das Ehepaar 850.000 Mark von ihm kassiert und über den Verwendungszweck belogen. Der Steuerberater habe Verdacht geschöpft und als Sicherheit ein Grundstück des Paares gefordert. Kaufmann habe ihn am 1. Februar 2001 zu einem Verzicht auf die Rückzahlung erpressen wollen, hieß es in dem Schuldspruch.

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