Im Prozess gegen den Popstar muss sich der jugendliche Kläger keiner neuen psychologischen Untersuchung unterziehen. Nach US-Medienberichten vom Montag lehnte Richter Rodney Melville am Superior Court in Santa Maria einen entsprechenden Antrag der Jackson-Anwälte ohne Angabe von Gründen ab. Der Sänger wohnte der Anhörung am Montag nicht bei.
Jacksons Verteidiger wollten den Jungen und seine Familie durch einen von ihnen ausgesuchten Psychologen befragen und untersuchen lassen. Dies sei für ein späteres Kreuzverhör mit dem Psychologen Stanley Katz wichtig, argumentierte das Jackson-Team nach Angaben eines Internetdienstes. Katz, der sich mit dem Jungen 2003 mehr als sieben Mal getroffen hatte, gilt als wichtiger Zeuge für die Staatsanwaltschaft.
Der Popstar war vor einem Jahr festgenommen worden, weil er sich im Frühjahr 2003 mehrfach an einem damals zwölfjährigen Jungen vergangen haben soll. Jackson hat sich für nicht schuldig erklärt. Er muss sich unter anderem des Kindesmissbrauchs und der Verschwörung zur Kindesentführung verantworten. Der eigentliche Prozess soll am 31. Januar beginnen.