Polizisten-Beleidigung Effe-Prozess geplatzt

Der Prozess gegen Fußballstar Stefan Effenberg wegen Polizisten-Beleidigung ist vertagt worden. Weder Effenberg noch seine Freundin Claudia Köhler, geschiedene Strunz, waren erschienen. Sie ist die wichtigste Zeugin der Verteidigung.

Das Urteil im Berufungsverfahren gegen Ex-Fußballprofi Stefan Effenberg wegen Beleidigung eines Polizisten wird erst für Ende November erwartet. Das Landgericht Braunschweig vertagte den Prozess am Mittwoch auf den 24. November. Die als Zeugin geladene Lebensgefährtin Effenbergs, Claudia Köhler, war ebenso wie Effenberg selbst nicht erschienen. Sie begründete dies mit einer psychischen Erkrankung. Effenbergs Verteidiger Hans-Martin Prölß bestand jedoch auf der persönlichen Anwesenheit der Zeugin.

Die Staatsanwaltschaft wirft Effenberg vor, am Abend des 19. Februar 2003 bei einer Verkehrskontrolle an der A2 einen Polizisten als "Arschloch" beschimpft zu haben. Das bestreitet der Fußballer. Er habe dem Beamten lediglich einen "schönen Abend noch" gewünscht. Das Amtsgericht Braunschweig glaubte ihm nicht und verurteilte ihn am 26. November 2003 zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro. Dagegen legte Effenberg Berufung ein.

Köhlers Aussage unglaubwürdig

In Effenbergs Auto hatten auch sein Sohn Etienne und Claudia Köhler gesessen. Köhler entschuldigte sich beim Gericht mit einem ärztlichen Attest. Auf Nachfrage bei der Ärztin erfuhr die Vorsitzende Richterin von der psychischen Ursache der Erkrankung.

Im Prozess vor dem Amtsgericht hatte Köhler, die Zeugin des Gesprächs zwischen Effenberg und dem Polizisten war, die Angaben ihres Freundes bestätigt, was die Richterin später als wenig glaubwürdig beurteilte.

Effenberg in Thailand

Effenberg hält sich nach Angaben seines Anwalts bis Ende des Jahres wegen beruflicher Verpflichtungen in Thailand auf, wo er mit dem Aufbau der "Asean Football Academy" befasst sei. Prölß schloss jedoch nicht aus, dass der Angeklagte zu dem neuen Verhandlungstermin kommen werde. Fraglich war auch, ob Effenbergs Sohn Etienne, der bei seiner Mutter in Florida lebt, als Zeuge vernommen wird.

Eingeräumt hat Effenberg im ersten Prozess, dass er an dem 19. Februar 2003 zu schnell gefahren war. Er akzeptierte, dass er wegen zweimaligen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h ein Bußgeld von jeweils 200 Euro zahlen musste.

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