Prinz August Die 100-Millionen-Klage

Es geht um Schlösser, Burgen und Kunst. Am Verwaltungsgericht Magdeburg klagt Prinz August jetzt erneut auf Rückgabe von Familien-Besitz im Wert von 100 Millionen Euro.

Ernst August Prinz von Hannover versucht in einem neuen Anlauf, die Rückgabe umfangreicher Besitztümer seiner Familie in Sachsen-Anhalt durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Freitag mit Beratungen über den Antrag des Welfen-Chefs begonnen, der erreichen will, dass der juristisch bereits vor vier Jahren abgeschlossene Fall erneut aufgerollt wird.

Dabei geht es um eine Gesamtfläche von 10.000 Hektar vorwiegend im Harz: Land- und Forstflächen bei Blankenburg, das Klostergut, die Domänen Heimburg und Hessen, das Rittergut Westdorf, das Große und Kleine Schloss in Blankenburg sowie Mietwohnungen. Der Gesamtwert, darunter auch zahlreiche Sakral- und Kunstgegenstände, wird auf mehr als 100 Millionen Euro geschätzt.

Der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco streitet seit Jahren mit dem Land Sachsen-Anhalt über die Ländereien und Immobilien seines Großvaters. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Halle hatte 1998 den Restitutionsantrag des Prinzen ablehnt. Die Enteignung des Besitzes bei der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 sei auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt, weshalb laut Einigungsvertrag kein Anspruch auf Rückübertragung bestehe, hieß es zur Begründung.

Bundesverwaltungsgericht lehnte 2001 Ansprüche ab

Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied im Jahr 2000 für das Land Sachsen-Anhalt, "weil die Enteignung aller streitigen Vermögenswerte in die Gesamtverantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht fallen und deshalb vermögensrechtliche Rückgabeansprüche ausscheiden". Das Urteil wurde nach einer Beschwerde des Prinzen im August 2000 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Daraufhin hatte Ernst August Prinz von Hannover beim Landesamt in Halle eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Seine Anwälte präsentierten dafür Unterlagen aus dem Staatsarchiv der Russischen Föderation, nach denen die Enteignung als unrechtmäßig zu bewerten sei. Das Amt lehnte den Antrag jedoch ab. Es gebe keine neuen Beweismittel. Gegen diese Entscheidung klagt der Adlige jetzt.

AP · DPA
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