
Darf ich mich verletzen?
Darf ich mich verletzen?
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war in seiner Freizeit Kickboxer. In einem Kampf trat er seinen Gegner, der wehrte den Tritt ab, der Arbeitnehmer fiel hin und prellte sich den Rücken. Die Krankenversicherung zahlte Krankengeld und wollte dieses Geld dann vom Arbeitgeber zurückhaben.
Die Rechtslage: »Nicht jede gefährliche Sportart gilt auch vor Gericht als gefährlich«, sagt Christian Maron, Anwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät Hogan Lovells in München. Amateurboxen, Skispringen, Fallschirmspringen, Motocrossrennen, Drachenfliegen: alles richterlich als nicht gefährliche Sportarten eingestuft. Generell gilt, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern sowieso keine Sportart verbieten kann - die Frage ist nur, ob er Lohnfortzahlung leisten muss, wenn sie sich dabei verletzen und deswegen nicht arbeiten können.
Die Entscheidung: Die bisher einzige Ausnahme in der deutschen Rechtsprechung: Das Arbeitsgericht Hagen entschied im oben erwähnten Fall, Kickboxen sei eine besonders gefährliche Sportart, weil selbst ein gut ausgebildeter Sportler sich dabei unbeherrschbaren Gefahren aussetze. Aber da Gefährlichkeit kaum messbar ist, könnte es sein, dass andere Gerichte andere Urteile fällen würden.
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war in seiner Freizeit Kickboxer. In einem Kampf trat er seinen Gegner, der wehrte den Tritt ab, der Arbeitnehmer fiel hin und prellte sich den Rücken. Die Krankenversicherung zahlte Krankengeld und wollte dieses Geld dann vom Arbeitgeber zurückhaben.
Die Rechtslage: »Nicht jede gefährliche Sportart gilt auch vor Gericht als gefährlich«, sagt Christian Maron, Anwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät Hogan Lovells in München. Amateurboxen, Skispringen, Fallschirmspringen, Motocrossrennen, Drachenfliegen: alles richterlich als nicht gefährliche Sportarten eingestuft. Generell gilt, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern sowieso keine Sportart verbieten kann - die Frage ist nur, ob er Lohnfortzahlung leisten muss, wenn sie sich dabei verletzen und deswegen nicht arbeiten können.
Die Entscheidung: Die bisher einzige Ausnahme in der deutschen Rechtsprechung: Das Arbeitsgericht Hagen entschied im oben erwähnten Fall, Kickboxen sei eine besonders gefährliche Sportart, weil selbst ein gut ausgebildeter Sportler sich dabei unbeherrschbaren Gefahren aussetze. Aber da Gefährlichkeit kaum messbar ist, könnte es sein, dass andere Gerichte andere Urteile fällen würden.
© Hermes Rivera/Unsplash