
darf ich mich hemmungslos besaufen?
Darf ich mich hemmungslos besaufen?
Der Fall: Ein Pilot hatte Feierabend und betrank sich trotz grundsätzlichem Alkoholverbot. Er wusste, dass er am folgenden Tag den Rückflug bestreiten musste. Dem Piloten wurde gekündigt.
Die Rechtslage: »Ein Arbeitnehmer kann in seiner Freizeit so viel feiern, wie er möchte«, erklärt Christian Maron. Allerdings - wer saufen kann, muss auch arbeiten können. Arbeitet man verkatert schlechter, langsamer, unkonzentrierter: Dann darf der Arbeitgeber irgendwann kündigen. Er zahlt den Lohn ja für vollwertige Arbeit. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitarbeiter die Nächte mit Onlinepoker verbringt und im Büro dann nur vor sich hin döst.
Die Entscheidung: Wie ein Richter urteilt, ist in solchen Fällen eine Frage des Maßes, der Häufigkeit - und des Berufs: Das Landesarbeitsgericht München erklärte die Kündigung des Piloten für rechtens. Ähnlich wurde im Fall eines Krankenwagenfahrers entschieden, der auf dem Weg zur Arbeit mit Restalkohol im Blut in eine Polizeikontrolle geraten war: Das Verbot von Alkohol während der Arbeitszeit bedeute nicht nur, dass man im Job nicht trinken darf, sondern auch, dass man nicht angetrunken antreten darf.
Der Fall: Ein Pilot hatte Feierabend und betrank sich trotz grundsätzlichem Alkoholverbot. Er wusste, dass er am folgenden Tag den Rückflug bestreiten musste. Dem Piloten wurde gekündigt.
Die Rechtslage: »Ein Arbeitnehmer kann in seiner Freizeit so viel feiern, wie er möchte«, erklärt Christian Maron. Allerdings - wer saufen kann, muss auch arbeiten können. Arbeitet man verkatert schlechter, langsamer, unkonzentrierter: Dann darf der Arbeitgeber irgendwann kündigen. Er zahlt den Lohn ja für vollwertige Arbeit. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitarbeiter die Nächte mit Onlinepoker verbringt und im Büro dann nur vor sich hin döst.
Die Entscheidung: Wie ein Richter urteilt, ist in solchen Fällen eine Frage des Maßes, der Häufigkeit - und des Berufs: Das Landesarbeitsgericht München erklärte die Kündigung des Piloten für rechtens. Ähnlich wurde im Fall eines Krankenwagenfahrers entschieden, der auf dem Weg zur Arbeit mit Restalkohol im Blut in eine Polizeikontrolle geraten war: Das Verbot von Alkohol während der Arbeitszeit bedeute nicht nur, dass man im Job nicht trinken darf, sondern auch, dass man nicht angetrunken antreten darf.
© Yuri Arcurs/getty images