
Was ist mit nebenjobs im Urlaub?
Und was ist mit Nebenjobs im Urlaub?
Der Fall: Eine Frau half im Urlaub als Verkäuferin im Betrieb ihres Ehemannes aus. Ihr Arbeitgeber kündigte der Frau.
Die Rechtslage: Urlaub ist dazu da, nicht zu arbeiten. Nicht für den Arbeitgeber und nicht für andere Auftraggeber, die dafür zahlen.
Das heißt aber nicht, dass man sich im Urlaub ausschließlich ausruhen muss. Man darf sich weiterbilden, bergsteigen, ein Haus bauen.
Die Entscheidung: Solange kein Geld fließt, wird der Arbeitgeber kaum mitreden dürfen, wie man seinen Urlaub verbringt. Die Kurzzeitverkäuferin bekam vom Landesarbeitsgericht Köln Recht: Die unbezahlte Hilfe im Familienbetrieb sei kein Kündigungsgrund.
Der Fall: Eine Frau half im Urlaub als Verkäuferin im Betrieb ihres Ehemannes aus. Ihr Arbeitgeber kündigte der Frau.
Die Rechtslage: Urlaub ist dazu da, nicht zu arbeiten. Nicht für den Arbeitgeber und nicht für andere Auftraggeber, die dafür zahlen.
Das heißt aber nicht, dass man sich im Urlaub ausschließlich ausruhen muss. Man darf sich weiterbilden, bergsteigen, ein Haus bauen.
Die Entscheidung: Solange kein Geld fließt, wird der Arbeitgeber kaum mitreden dürfen, wie man seinen Urlaub verbringt. Die Kurzzeitverkäuferin bekam vom Landesarbeitsgericht Köln Recht: Die unbezahlte Hilfe im Familienbetrieb sei kein Kündigungsgrund.
© ChrisVanLennepPhoto/getty images