Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Sarkozys Mitarbeiter in seinem Auftrag mit der libyschen Staatsführung verhandelten, um Geld für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 zu erhalten. Den Vorwurf der Korruption hatten sie fallen gelassen. Es sei eindeutig, dass Geld aus Libyen geflossen sei, aber es sei nicht nachweisbar, ob und wieviel für Sarkozys Wahlkampf verwendet worden sei.
Der konservative Ex-Präsident war am Montag nach drei Wochen in Haft unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Er darf weder mit Justizminister Gerald Darmanin in Kontakt treten, ein früherer Parteifreund, der ihn in Haft besucht hatte, noch ins Ausland reisen. Sarkozy beteuert weiter seine Unschuld. Diese wolle er im Berufungsverfahren verteidigen, erklärte er nach seiner Freilassung.