Bundesgerichtshof

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Balkone an einem Mehrfamilienhaus

Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen

Wenn vom bröckelnden Balkon bereits Teile fallen, ist "wirklich Not am Mann". So drückte es eine Anwältin am Bundesgerichtshof (BGH) aus, die am Freitag in Karlsruhe über einen Streit in einer Appartementanlage an der Ostsee verhandelte. Es ging um die Frage, wer die dringend notwendige Balkonsanierung beschließen darf: die Eigentümergemeinschaft oder doch nur die einzelnen Wohnungseigentümer. (Az. V ZR 102/24)