Im Tatzeitraum galt der Angeklagte nach Angaben der Bundesanwaltschaft rechtlich als Heranwachsender, war also zwischen 18 und 21 Jahre alt. Gegen ihn könnte unter Umständen nach Jugendstrafrecht verhandelt werden. Zuständig für die Anklage und einen möglichen Prozess ist das Oberlandesgericht in München. Weitere Angaben zu dem Beschuldigten machte die Bundesanwaltschaft wie in allen Fällen üblich nicht.
Die Huthi-Miliz kontrolliert einen Großteil des von einem Bürgerkrieg gezeichneten Jemen. Sie wird vom Iran unterstützt und gehört neben der radikalislamischen Hisbollah im Libanon und der islamistischen Hamas im Gazastreifen zu einer selbsternannten "Achse des Widerstands" gegen Israel und die USA. Deren erklärtes Ziel ist die Vernichtung Israels.
Nach dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 und der dadurch ausgelösten Eskalation im Nahen Osten beteiligte sich die Huthi-Miliz unter anderem an Raketen- und Drohnenangriffen auf Israel. Sie verübte zudem Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer. Die Bundesanwaltschaft stuft dieses Vorgehen nach eigenen Angaben als "Terroroperation" gegen Israel und "terroristische Angriffe" auf die zivile Schifffahrt ein.