Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf insbesondere mit "potenziell existenzbedrohenden" Belastungen für Weidetierhalter durch Wolfsübergriffe. Zwar sei die Rückkehr des Wolfes grundsätzlich ein Erfolg der Artenschutzpolitik - im Jahr 2024 seien bei rund 1100 Übergriffen aber auch rund 4300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden.
Künftig soll deshalb vor allem in Gegenden mit vielen Wölfen auf Grundlage von Managementplänen Jagd auf die Tiere gemacht werden dürfen, in einer Jagdzeit von Juli bis Oktober. Auch wenn der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in einem Gebiet als "ungünstig" gilt, soll unter Umständen das Töten der Tiere möglich sein. Außerdem soll es ermöglicht werden, wolfsfreie Gebiete für die Nutztierhaltung festzulegen, in denen Wölfe immer abgeschossen werden dürfen. Tierschützer kritisieren die geplante Gesetzesänderung.