Teil der Einigung ist der sogenannte Solidaritätsmechanismus. Er sieht vor, dass EU-Länder mit einem hohen "Migrationsdruck" wie Italien oder Griechenland Flüchtlinge in andere EU-Länder übersiedeln können. Deutschland müsste nach der Regel eigentlich entweder Flüchtlinge aufnehmen oder 20.000 Euro pro nicht aufgenommenen Flüchtling an die betreffenden Länder zahlen.
Die Regelung sieht allerdings auch eine Reihe von Ausgleichsleistungen vor. So können etwa Länder offiziell Verantwortung für Menschen übernehmen, die sich bereits auf ihrem Territorium befinden, für die nach geltendem EU-Recht aber eigentlich ein anderes Land zuständig wäre.
Dobrindt sagte dazu, dass Deutschland sich mehrere tausend dieser Flüchtlinge anrechnen lassen könne und somit seine Verpflichtungen im Rahmen des Solidaritätsmechanismus mindestens für 2026 erfüllt habe. Die EU erkenne an, dass Deutschland in der Vergangenheit "viel Solidarität gezeigt" habe, sagte der Innenminister. Dies werde nun angerechnet.
Nach Angaben der "Bild"-Zeitung haben Italien und Griechenland sich zudem bereiterklärt, Flüchtlinge aus Deutschland aufzunehmen, für die die beiden Mittelmeerstaaten nach den Dublin-Regeln zuständig gewesen wären. Diese sehen vor, dass das EU-Land die Flüchtlinge aufnehmen muss, in denen diese erstmals registriert wurden. "Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben", zitierte "Bild" den Innenminister, ohne Zahlen zu nennen.
Die EU hatte im Juni 2024 eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, das die Mitgliedsländer bis Juni 2026 umsetzen sollen. Im April verkündete die EU-Kommission, Teile der Reform vorziehen zu wollen, um den Mitgliedsländern beschleunigte Asylverfahren zu ermöglichen. Viele europäische Regierungen stehen unter Druck, da die öffentliche Meinung zur Migration sich verschlechtert hat und dies den Zugewinn rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien bei Wahlen begünstigt hat.
Die Vereinbarungen der Innenminister basieren auf einem Vorschlag der EU-Kommission und sehen unter anderem vor, dass außerhalb der EU sogenannte Rückführungszentren eingerichtet werden können, in die Menschen abgeschoben werden können, deren Asylanträge abgelehnt wurden. So gibt es etwa eine niederländische Initiative für ein solches Zentrum in Uganda, an dem sich auch Deutschland beteiligen könnte. Kritiker zweifeln allerdings daran, dass solche Zentren mit europäischem Recht vereinbar sind.
"Statt in Sicherheit, Schutz und Integration zu investieren, wählt die EU Politik, die mehr Menschen in Gefahr und rechtliche Grauzonen bringen wird", erklärte Silvia Cartao von der Migranten-Hilfsorganisation Picum.
Doch auch einige Mitgliedstaaten sehen die geplanten Maßnahmen kritisch. So zeigt Spanien sich nicht überzeugt vom Konzept der "Rückführungszentren", das bereits in anderen Ländern nicht funktioniert habe. Innenminister Fernando Grande-Marlaska zweifelte zudem daran, ob die Abschieberegelung mit internationalem und humanitärem Recht vereinbar sei.
Die Innenminister einigten sich zudem auf härtere Strafen gegen Menschen ohne Bleiberecht, die sich weigern, die EU zu verlassen. Die Ergebnisse müssen noch vom EU-Parlament abgesegnet werden. Konservative und rechte Parteien haben bereits Zustimmung angedeutet.
Trotz der Einigung wird Deutschland laut Dobrindt aber zunächst an seinen Grenzkontrollen im Schengenraum festhalten. Diese blieben notwendig, bis der stärkere Schutz der Außengrenzen Wirkung zeige. Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 durchgehend mit wechselnder Intensität Kontrollen an seinen Grenzen im eigentlich kontrollfreien Schengenraum vor.