Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Ihr Haus stimme sich bei der Neuregelung eng mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium ab, sagte Hubig. "Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen können."
Die dreimonatige Speicherung sei "so ausgestaltet, dass sie mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist", sagte die Ministerin dem "Handelsblatt". Es würden keine Standortdaten oder andere Verkehrsdaten gespeichert: "Eine Bildung von Bewegungsprofilen oder Persönlichkeitsprofilen ist ausgeschlossen."
Hubig betonte die Notwendigkeit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. "Insbesondere unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen dieses Instrument", sagte die SPD-Politikerin. "Ich habe die Speicherung immer befürwortet und war nie eine Anhängerin des reinen Quick-Freeze-Verfahrens - auch aus meiner Erfahrung als Staatsanwältin heraus."
Bei diesem Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode wurde aber wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr beschlossen.