Nach dem Tod ihres ersten Manns bei einem Selbstmordanschlag heiratete die Angeklagte erneut einen IS-Kämpfer. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass sie ihre Ehemänner durch Haushaltsführung unterstützte und ihre Kinder im Sinn der IS-Ideologie erzog. Zudem habe sie ihre Kinder durch das Leben unter anderem im Kriegsgebiet in Gefahr gebracht. Insofern wurde die Angeklagte auch wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen.
Nach dem Tod ihres zweiten Ehemanns lebte die Frau in verschiedenen Frauenhäusern und kam später in das Lager al-Hol, in dem Angehörige von IS-Kämpfern untergebracht waren. Im Jahr 2025 wurde sie nach Deutschland zurückgebracht. Zuvor hatte sie sich mehreren Rückholaktionen der Bundesregierung entzogen und sich erst 2023 in einem syrischen Lager deutschen Stellen zu erkennen gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.