Die beiden getöteten Soldaten hatten Kriegsverletzungen, die sie im Kampf für die Ukraine erlitten hatten und die im Zuge der Hilfen Deutschlands in der Unfallklinik in Murnau behandelt werden sollten. Beide Männer wurden dort operiert und befanden sich in der Rehabilitation. Als Folge ihrer Operationen seien sie zur Tatzeit körperlich stark eingeschränkt gewesen.
Der Angeklagte und die beiden Ukrainer sollen sich lose von früheren Begegnungen gekannt haben, der Russe soll dabei vom Einsatz der Ukrainer als Soldaten im Krieg gewusst haben. Am Tattag Ende April sollen die drei Männer gemeinsam Alkohol getrunken haben und dabei über die Situation in der Ukraine gestritten haben.
Der Angeschuldigte habe sich als Unterstützer des russischen Angriffs dadurch in seinem Nationalstolz verletzt gefühlt und sich außerdem in seiner Feindseligkeit gegenüber den ukrainischen Soldaten bestätigt gesehen. Nach Überzeugung der Ankläger habe er sich deshalb entschlossen, die beiden stark alkoholisierten Ukrainer durch einen Überraschungsangriff zu töten.
Dazu habe der Mann aus seiner nahen Wohnung ein Messer mit feststehender Klinge geholt. Seinem ersten Opfer habe er dann gezielt und mehrfach wuchtig in den Hals gestochen, so dass der Mann sofort starb. Anschließend habe er auch den zweiten Mann mit gezielten und wuchtigen Messerstichen niedergestochen und so getötet.