Oberstes Gericht: Entlassung von Israels Geheimdienstchef war rechtswidrig

Ronen Bar
Ronen Bar
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Die Entlassung des israelischen Inlands-Geheimdienstchefs Ronen Bar war laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gesetzwidrig. Die Regierung habe die Entscheidung zur Entlassung des Schin-Bet-Chefs in einem "unsachgemäßen und rechtswidrigen Verfahren getroffen", hieß es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die Generalstaatsanwaltschaft untersagte der Regierung daraufhin am Abend die Ernennung eines neuen Geheimdienstchefs. Dessen ungeachtet erklärte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, er werde einen neuen Schin-Bet-Chef bestimmen. 

Das Oberste Gericht habe "geurteilt, dass der Premierminister in einer Situation des Interessenkonflikts" gehandelt habe, erklärte Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara. Daher müsse Netanjahu "von allen Schritten im Zusammenhang mit der Ernennung eines neuen Schin-Bet-Chefs Abstand nehmen, bis rechtliche Leittlinien ausgearbeitet sind, die ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleisten".

Netanjahu zeigte sich am Abend in einer Fernsehansprache unbeeindruckt von dem Urteil und der Erklärung der Generalstaatsanwältin: "Unter meiner Führung wird die Regierung von Israel einen neuen Schin Bet-Chef ernennen", sagte der Ministerpräsident bei einer Pressekonferenz. 

Netanjahu hatte den Leiter des Inlandsgeheimdienstes Ende März gefeuert. Er begründete den Schritt mit mangelndem Vertrauen in Bar und dem Versagen des Schin Bet beim Hamas-Überfall am 7. Oktober 2023. Bar bezeichnete seine Entlassung dagegen als politisch motiviert. Unter Eid warf er Netanjahu vor, von ihm persönliche Loyalität verlangt und ihn unter anderem zur Bespitzelung regierungskritischer Demonstranten aufgefordert zu haben.

AFP