Das Gericht geht davon aus, dass die beschlagnahmten Gegenstände "potenzielle Beweisbedeutung" haben und deren Beschlagnahme zur weiteren Tataufklärung notwendig und verhältnismäßig sei. Zwar wurde der Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde der SPD-Fraktion vom Landgericht Magdeburg aufgehoben, dies führe aber nicht zu einem Beschlagnahmeverbot.
Einer Vollstreckung des Beschlagnahmebeschlusses muss Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) noch zustimmen. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die Fraktionsvorsitzende und zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer wegen des Verdachts der Untreue.
Demnach besteht der Verdacht, dass ab April 2020 unberechtigte Funktionszulagen an Fraktionsmitarbeiter ausgezahlt wurden. Am 1. Juli wurden die Fraktionsräume durchsucht. Auch Räumlichkeiten der CDU- sowie AfD-Fraktion waren damals durchsucht worden. Im Fall der CDU-Fraktion entschied das Amtsgericht am 20. April, dass potenzielle Beweise beschlagnahmt werden.