Beschlagnahmung

Artikel zu: Beschlagnahmung

US-Einsatz auf Öltanker "Skipper" vor Venezuela

Beschlagnahme von Öltanker vor Venezuela: USA veröffentlichen Vollstreckungsbefehl

Nach der umstrittenen Beschlagnahmung eines Öltankers vor Venezuelas Küste hat ein US-Gericht eine stark zensierte Fassung des zugrunde liegenden Vollstreckungsbefehls veröffentlicht. Von dem 26-seitigen Dokument, das am 26. November von einem Richter unterzeichnet wurde, blieb mehr als die Hälfte unter Verschluss. Nach Angaben des US-Justizministeriums verstößt der Öltanker "Skipper" mit seinen Öltransporten gegen Sanktionen und sei Teil eines Netzwerks, das die pro-iranische Hisbollah-Miliz sowie eine Einheit der iranischen Revolutionsgarden unterstütze.
Trotz reicher Bodenschätze wie Erdöl, Gold und seltene Erden herrscht in Venezuela bittere Armut. (Archivbild) Foto: Jesus Varga

Konflikte Fünf Dinge, die man über Venezuela wissen muss

Der Streit zwischen Washington und Caracas spitzt sich zu – zuletzt erstürmten US-Soldaten einen venezolanischen Öltanker. Vordergründig geht es um Drogen, doch die Konfliktursachen liegen tiefer.
Logo von Serbiens Ölkonzern NIS

Serbien ringt um Lösung für von US-Sanktionen belegtes Ölunternehmen NIS

Angesichts der US-Sanktionen gegen den serbischen Ölkonzern NIS ringt Belgrad um eine Lösung für das vom russischen Gazprom-Konzern kontrollierte Unternehmen. Er wolle, dass Serbien "um jeden Preis eine Beschlagnahme, Verstaatlichung oder Einziehung von Eigentum vermeidet", sagte der serbische Präsident Aleksandar Vucic am Sonntag in Belgrad. "Wir wollen niemandem etwas wegnehmen", sagte Vucic. "Ich möchte, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor wir uns zu einer Übernahme oder etwas anderem verpflichten."
Verkehrskontrolle der Polizei

Protestbus aus Verkehr gezogen: Polizei prüft hunderte Posts im Netz

Nach der Beschlagnahmung des vom Zentrum für politische Schönheit zu Protesten genutzten Busses "Adenauer SRP+" hat die Polizei in Sachsen hunderte Posts und Kommentare in sozialen Netzwerken geprüft. Bei mehr als 200 Veröffentlichungen bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat, erklärte die Polizei in Chemnitz am Freitag. Es gehe unter anderem um den Verdacht des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, Verleumdung, Bedrohung, Beleidigung und üble Nachrede.