Die Stuttgarter Anklagebehörde hat die Beschlagnahme von Postbankkonten in Saarbrücken beantragt, denen die illegal abgebuchten Beträge gutgeschrieben worden waren. Es ist noch unklar, ob die Tippgemeinschaften selbst unter Verdacht stehen oder ob sich dahinter andere Täter verbergen. Allein in Thüringen sind nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen rund 10.000 Kunden betroffen. Auf den mittlerweile gesperrten Konten sind laut "Thüringer Allgemeine" 370.000 Bewegungen registriert worden. Dies entspreche einer Schadenssumme von 14,43 Millionen Euro. Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass bestimmte Abbuchungen rückgängig gemacht werden können.
"Travel-Card" für 39 Euro
Den Betroffenen ist nach den Worten der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart als Teilnehmern an Tippgemeinschaften im Zuge der Abbuchung eine "Travel-Card" zu 39 Euro angeboten worden. Details seien noch unklar. Es bestehe der Verdacht, dass das Geld ohne wirksame Einzugsermächtigung abgebucht wurde. Das baden-württembergische Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale raten den Betrugsopfern, sich das Geld per Rücklastschriftverfahren zurück zu holen. Kontoauszüge sollten regelmäßig und sorgfältig überprüft werden.
Weitere Schwerpunkte illegaler Abbuchungen sind die Regionen Passau und Nördlingen in Bayern sowie Hessen und Thüringen. Die staatlichen Lotto-Gesellschaften in Baden-Württemberg und Thüringen betonten, dass sie nichts mit den unberechtigten Buchungen zu tun hätten. "Die persönlichen Daten unserer aktiven und ehemaligen Dauerspiel- und Kundenkartenkunden unterliegen den strengsten datenschutzrechtlichen Bestimmungen", sagte ein Lotto-Sprecher in Stuttgart.
Auch Ex-Kunden von Tippgemeinschaften abgezockt
Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben sich Dutzende von Geschädigten gemeldet, die nie an einer Tippgemeinschaft waren oder die vor Jahren teilgenommen hatten. Dabei wurden mehrere Tippgesellschaften genannt. Diese Unternehmen geben für ihre Kunden Wetten ab. Den Einsatz buchen sie mit einer Verwaltungsgebühr vom Konto der Kunden ab.