Geldauflage

Artikel zu: Geldauflage

Razzia in mutmaßlichen Usmanow-Anwesen am Tegernsee im Jahr 2022

Millionen-Auflage gezahlt: Ermittlungen gegen Oligarchen Usmanow eingestellt

Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen gegen den russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow sind gegen die Zahlung einer Geldauflage von zehn Millionen Euro eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft München II am Dienstag mit. Die Einstellung ist demnach bis zum vollständigen Eingang der Summe vorläufig. Sowohl Usmanow als auch das für den Fall zuständige Landgericht München II hätten der Einstellung zugestimmt, erklärte die Behörde. Usmanow habe die Auflage bereits zur Zahlung angewiesen.
Robert Habeck

Nach Anzeige des BSW: Ermittlungen gegen Habeck eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die aufgrund einer Strafanzeige des BSW eingeleiteten Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Habeck habe insgesamt 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine gezahlt, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Für Habeck gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. 
Karl-Marx-Kopf in Chemnitz im September 2018

Rechte Ausschreitungen in Chemnitz: Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt

Sieben Jahre nach Ausschreitungen von Rechtsextremen in Chemnitz ist das Verfahren gegen zwei weitere mutmaßliche Beteiligte gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten müssen nach der Entscheidung des Landgerichts Chemnitz jeweils 750 Euro an den Verein RAA Sachsen e.V. zahlen, der Opfer rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt unterstützt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.
Justizangestellter in einem Gericht

Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt

Ein neuer Prozess um den Teileinsturz einer Brücke in Bayern mit einem Toten und 14 Verletzten ist am ersten Verhandlungstag wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der Angeklagte soll 5000 Euro zahlen, wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Dienstag mitteilte. Angeklagt war ein Statiker wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.