Einer der Angeklagten hat die ukrainische Staatsangehörigkeit, ein anderer ist Armenier und der dritte Russe. Ihre Namen gab die Bundesanwaltschaft mit Robert A., Vardges I. und Arman S. an. Der Anklage zufolge wurde I. Anfang Mai 2024 von dem Geheimdienst damit beauftragt, den Ukrainer auszuspähen.
Dazu habe er die anderen beiden Verdächtigen angeworben. Die Männer hätten versucht, den Ukrainer unter einem Vorwand zu einem Café in Frankfurt zu lotsen, und dort gewartet. Es kam aber zu keinem Treffen. Denn der Mann aus der Ukraine wandte sich an die Polizei, welche die drei Verdächtigen im Juni 2024 festnahm. Sie kamen in Untersuchungshaft.
Die Ausspähaktion sollte vermutlich der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen in Deutschland dienen, möglicherweise bis hin zur Tötung des Manns, erklärte die Bundesanwaltschaft bei der Erhebung der Anklage im Mai.
Die drei Angeklagten werden verdächtigt, in einem besonders schweren Fall für den russischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Das Gericht ordnete nun an, dass sie in Untersuchungshaft bleiben. Der Prozess beginnt am 9. Dezember, es wurden zahlreiche weitere Termine bis Ende März angesetzt.
smb/bro