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Gast

Darf ein 15-jähriger einen Mercedes 500 für 4500 € ohne Einverständnis der Eltern kaufen?

A Muss der Käufer das Auto zurücknehmen?
B Muss der Käufer das Auto zurücknehmen, wenn die gefälschten Papiere den Käufer als Volljährig ausweisen haben?
Frage beantworten Frage Nummer 3000264116 Frage melden
Antworten (3)
ingSND
Nein, das darf er nicht
Da das Geschäft nicht gültig ist, gehört das Auto nach wie vor dem ursprünglichen Besitzer und daran ändert auch nichts, dass der 15-jährige vorgegeben hat, mündig zu sein. Er war es nicht.
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dschinn
WTF
Mit 15 schon mit gefälschten Papieren (?) rum machen...
Ich prophezeie eine steile Karriere!
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mantrid
Mit 15 Jahren ist man nur beschränkt geschäftsfähig (Taschengeldparagraf), weswegen der Vertrag schwebend unwirksam ist, d.h. wird er nicht nachträglich von den gesetzlichen Vertretern genehmigt, ist er unwirksam. Das hat zur Folge, dass der Verkäufer das Auto zurücknehmen muss, weil er es rechtlich betrachtet nie verkauft hat. Die gefälschten Papiere sind dabei für den Kauf bedeutungslos. Allerdings ist man ab 14 strafmündig. Und hier läge eine Urkundenfälschung und ein Betrug in der Luft. Ganz fies kann es für einen Verkäufer laufen, wenn er einer volljährigen Person, die unter Betreuung steht, ein Auto verkaufen will. Im Personalausweis steht dieser Sachverhalt nicht drin. Trotzdem ist der Verkauf nichtig und der Verkäufer hat trotz legalen Personalausweises keine reale Chance das zu merken.
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