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Gast

Der neu Vermieter möchte das alte Mietvertrag ändern. Darf er das?

Ich habe ein seit 22 Jahre eine Arztpraxis und der neu Vermieter möchte das alte Mietvertrag ändern. Darf er das?
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Antworten (6)
moonlady123456
Lieber Gast, Sie wollen Mediziner sein?
Selten so gelacht.
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primusinterpares
Verehrte moonlady, ich halte das nicht für unwahrscheinlich.
Du kannst doch täglich hier lesen, was Mediziner für irres Gefasel schreiben und wie wenig sie sich mit Alltagsproblemen zurechtfinden.
Da sind diese Vertipper des Gastes harmlose Schreibfehler. Er hat sicher sonst eine Schreibkraft.
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elfigy
moony, der Gast kann ja auch aus einem anderen Land stammen.
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@ Gast. Deine Angaben sind zu ungenau und wir sind auch keine Juristen. In deinem Fall empfehle ich einen Anwalt zu befragen. Unterschreibe nichts vorher.
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bh_roth
@rayer: Doppelt hält besser?
@moony: Ich kenne einige Inder und Iraner mit Studium, die nicht sattelfest sind in der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Das ist entschuldbar. Das solltest du nicht kritisieren. Mein erster Gedanke war, dass hoffentlich niemand kommt, und die Schreibfehler moniert. Nichts für ungut.
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moonlady123456
Einer muß ja für die Fettnäpfchen zuständig sein, oder?
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Mars-Ultor
Zuerst stellt sich die Frage, was der neue Vermieter überhaupt verändern will. Grundsätzlich ist es erst einmal so, dass der neue Eigentümer die Mietverträge seines Voreigentümers mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Der neue Vermieter kann also nur das abändern, was der bestehende Mietvertrag zulässt. Ich würde mir sehr genau überlegen welche Änderungen ich akzeptiere.
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