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Irmscher_MSX

ich würde gerne meine Wohnung privat untervermieten, was müsste ich da alles beachten? Es wäre auch nur für ein Jahr!

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Antworten (5)
MaG666
Ist die Wohnung dein Eigentum? Dann brauchst du eigentlich nicht viel zu beachten. Einfach einen rechtmäßigen Mietvertrag aufsetzen und dann nicht vergessen, bei der Einkommensteuererklärung die Einnahmen (Miete + Nebenkosten) abzüglich der Werbungskosten (Strom, Heizung, Versicherung etc.) anzugeben ;-). Hast du die Wohnung selber nur gemietet, musst du selbstverständlich erst einmal deinen Vermieter um Erlaubnis fragen.
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itsalltitts
Du bist verantwortlich für deine Untermieter.
Vooorsichtig angehen.
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EmUNDmely
Natürlich muss der Vermieter damit einverstanden sein. Ansonsten kann sogar eine fristlose Kündigung drohen. Allerdings muss der Vermieter nachweisen, dass man ohne Erlaubnis untervermietet hat. Ist der Vermieter mit einer Untervermietung einverstanden, so gilt das nur für eine bestimmte Person. Um wirklich sicher zu gehen sollte man alles schriftlich festhalten.
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helenaK
Die Untervermietung einer Wohnung muss immer mit dem eigentlichen Vermieter abgesprochen werden. Für den Vermieter sind auch weiterhin sie für die Wohnung verantwortlich. Wenn also ihr Untermieter nicht zahlt, die Wohnung nicht sachgemäss behandelt oder die Hausordnung nicht beachtet, können sie haftbar gemacht werden. Schauen sie sich also ihren potentiellen Untermieter ganz genau an und sichern sie sich vertraglich ab!
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Denis Pohl
Grundsätzlich steht jedem Mieter in dessen Abwesenheit die Untervermietung seiner Wohnung zu. Es muss hingegen das beachtet werden, was mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart wurde. Gegen diese Regeln dürfen Sie nicht verstoßen. Die Wohnung darf außerdem nicht überbelegt werden. Der Vermieter darf Ihr Vorhaben nicht aus willkürlichen Gründen einfach ablehnen, dann können Sie rechtlich gegen ihn vorgehen.
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