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Ich würde sagen, dass dieser Link hier sehr informativ für dich sein sollte: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html. Die Seite empfehle ich dir überhaupt, wenn du juristische Texte suchst. Die haben da so ziemlich alle deutschen Gesetzesbücher versammelt.
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Dieser juristische Tatbestand ist als Begriff in der Zivilprozessordnung (ZPO) definiert, und zwar §§ 829 ff. ZPO. Mit der Übersendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner, auf Antrag des Gläubigers, ist dieser Sachverhalt eingetreten.
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Pfändung wird im BGB behandelt (das BGB ist ein Akronym für Bürgerliches Gesetzbuch). Es ist Bestandteil der Zivilprozessordnung oder kurz ZPO. Das BGB trat erst im Jahre 1900 in Kraft, während die ZPO bereits schon 21 Jahre zuvor in Kraft getreten ist.
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