Nebenjob während der Ausbildung
Hallo, ich werde aus all den Gesetzten und dem was man mir erzählen möchte nicht schlau. Ich bin bereits über 18 und übe eine neben Beschäftigung aus. Ich bin allerdings etwas irritiert was die maximale Arbeitszeit pro Woche angeht? Ich weiß, dass ich eine 11h Ruhe Pause einlegen muss und dass die Arbeitszeit pro Woche beschränkt ist aber was ist denn nun richtig?
Antworten (2)
Es ist beides zu beachten:
Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 (1) ArbZG).
Die max. wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt
In der Ausbildung MUSS der Ausbildungsbetrieb einer Nebenbeschäftigung zustimmen.
Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 (1) ArbZG).
Die max. wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt
In der Ausbildung MUSS der Ausbildungsbetrieb einer Nebenbeschäftigung zustimmen.
Das mit der Zustimmung sehe ich nicht!
Warum sollte ein Betrieb so etwas machen?
Gerade in der Ausbildung.
Es sei denn, der Nebenjob wird im gleichen Betrieb / in der gleichen Firma ausgeübt.
Dann allerdings ist das Eis hier ziemlich dünn.
Ich würde mal einen Gang runter schalten Gast.
Die Nachteile überwiegen die Vorteile.
Warum sollte ein Betrieb so etwas machen?
Gerade in der Ausbildung.
Es sei denn, der Nebenjob wird im gleichen Betrieb / in der gleichen Firma ausgeübt.
Dann allerdings ist das Eis hier ziemlich dünn.
Ich würde mal einen Gang runter schalten Gast.
Die Nachteile überwiegen die Vorteile.