Frage stellen
Gast

Urlaub und Vergütung

Mein Minijob bringt jeden Monat 449,32 Euro . Mein Chef verweigert die Urlaubszahlung und Urlaubstage . Kann er das ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000275544 Frage melden
Antworten (6)
Deho
Können kann er das, wie Du gesehen hast. Die Frage ist, ob er das auch darf. Deswegen wäre es ganz nett gewesen, wenn Du uns mitgeteilt hättest, weswegen er das verweigert.
Melden
PezzeyRaus
Du hast gibt einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, der sich bei einem Minijob wie folgt berechnet:
Urlaubsanspruch = Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest * 24/Arbeitstage pro Woche eines Vollzeitbeschäftigten (also normalerweise 6).
Beispiel: Arbeitest du 3 Tage in der Woche, hast du 3*24/6 = 12 Tage Urlaub. Mindestens
Melden
Deho
Das wird Gast wissen, und das hat er/sie/divers auch nicht gefragt. Es geht um den Grund der Verweigerung.
Melden
dschinn
Die Minijob-Zentrale wäre eine gute erste Anlaufstelle.
Melden
ingSND
Prinzipiell fände ich es ja schön, wenn sich die Antwortenden hier mehr auf den Fragesteller konzentrieren würden.

Kann er es? Ja, er kann.
Warum kann er das? Weil er davon ausgeht, dass Du das wahrscheinlich einfach hinnimmst.

Er darf es natürlich nicht, das wurde schon gesagt. Die gesetzlichen Regelungen sind da eindeutig. Aber. wie so oft: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der Knackpunkt ist: wenn er es Dir nicht gibt, musst Du es einklagen. Da würde es wahrscheinlich noch nicht einmal zu einer Verhandlung kommen, sobald das Schreiben Deines Rechtsanwaltes vorliegt, bekommst Du Deinen Urlaub. Und kannst Dir während des Urlaubs einen neuen Job suchen, denn Leute, die ihren Mitarbeitern gesetzliche Rechte verweigern, reagieren in der Regel sehr empfindlich auf Zwangsmaßnahmen.
Das Schöne ist: im Augenblick herrscht überall Personalmangel, wahrscheinlich hast Du in kürzester Zeit einen neuen Job. Und vielleicht nutzt es Deinem Nachfolger:In, wenn sich mal jemand auf die Hinterbeine setzt. Deine Entscheidung.
Melden
Skorti
Können kann er schon, nur dürfen darf er nicht.
Da kann Gast nun mit den Zähnen knirschen und sich ärgern oder vor Gericht gehen, die nachträglichen Gelder kassieren und den Job verlieren. Zumindest bei kleinen Betrieben unter 10 Beschäftigten hat der Arbeitgeber kein Problem. Ob der Arbeitgeber bei Kündigung, aufgrund der Klage, eine Zerrüttung der Vertrauensbeziehung anführen kann, weiß ich nicht.
Am besten die nicht gezahlten Gelder und nicht gewährten Urlaube dokumentieren, was Neues suchen, kündigen und anschließend vor Gericht gehen.
Melden