Wann muss der Vermieter einen neuen Herd zur Verfügung stellen? Unser Backofen ist hinüber
Antworten (5)
Gehört die Küche zur Mietsache, muss sie auch funktionsfähig gehalten werden. Der Mieter ist nur für Kleinreparaturen zuständig (max75 bis 100€). Neukauf wird die günstigere Lösung sein, aber das entscheidet der Vermieter.
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Wenn er dir grobe Fahrlässigkeit ( du bist z.B. dulle auf der Couch eingeschlafen und der Ofen ist duchgebrannt) nachweisen kann, dann bist du wohl für den Ersatz zuständig oder wird von deiner Kaution bezahlt.
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Normalerweise gehört das Inventar der Küche nicht dem Vermieter - und es wird auch kein Miete hierfür verlangt. Daher muss ein (neuer) Herd selbst angeschaft und bezahlt werden.
Anderes müsste explizit in Deinem Mietvertrag stehen!
Anderes müsste explizit in Deinem Mietvertrag stehen!
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Da gibt es dann wohl viele Klammerbeuteutel in D, Inglein.
Jedenfalls sind die meisten neuen Mietwohungen hierzulande mit einer - über 10 Jahre abzuschreibenden -. Einbauküche versehen.
Also Sache des Vermieters, da mit der Wohnung verbunden (wie z.B. auch Teppichboden).
Jedenfalls sind die meisten neuen Mietwohungen hierzulande mit einer - über 10 Jahre abzuschreibenden -. Einbauküche versehen.
Also Sache des Vermieters, da mit der Wohnung verbunden (wie z.B. auch Teppichboden).
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