Wie ist die Ansicht der Rechtsprechung in NRW zum Abstand des Blitzers nach dem Ortseingangsschild
Antworten (7)
In NRW ist meines Wissens kein Mindestabstand vorgegeben.
Warum auch? Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und nicht erst 150m danach.
Warum auch? Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und nicht erst 150m danach.
geht nach praktischen Erwägung: Liegt der Ortseingang in einer Kurve?
Wie stellt man sicher, dass zum richtigen Moment gemessen wird, also so lange das Fahrzeug vor oder am aOrtsschild ist?
Wie stellt man sicher, dass zum richtigen Moment gemessen wird, also so lange das Fahrzeug vor oder am aOrtsschild ist?
Der Abstand muss so groß sein, dass das Schild nicht verdeckt wird. Ach, der Blitzer steht hinter dem Schild? Na, dann ist es ja kein Problem.
Die 50 km/h gelten unmittelbar nach dem Ortsschild. Da Geschwindigkeitsmessung innerorts gemessen werden soll, muss der Messpunkt innerorts liegen. Da kommt es auf die technische Ausstattung des "Blitzers" an. Bei einer Messung mit Kabel, könnte das theoretisch 1 cm nach dem Ortschild liegen, bei Radarmessung, muss der Abstand so gewählt werden, dass der Messpunkt garantiert innerorts liegt. Das Ortschild muss so einsehbar sein, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit auch ohne Vollbremsung möglich ist,
Verstehe auch gar nicht, wo es hier Spielraum für Interpretationen geben muss.
Alleine die Frage ist eine Frechheit.
Lasst uns doch einfach mal alle Regeln kippen.
Oder das Ortseingangsschild abmontieren.
Alleine die Frage ist eine Frechheit.
Lasst uns doch einfach mal alle Regeln kippen.
Oder das Ortseingangsschild abmontieren.