thors_1983
Worin besteht der Unterschied zwischen halten und parken? Geht das nicht fließend ineinander über?
Antworten (7)
Ja, das geht tatsächlich fließend über vom Halten zum Parken, denn wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.
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@ing793: Ich präzisiere:
StVO §12 Halten und Parken
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
StVO §12 Halten und Parken
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
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Da das Umziehen kein gewberbsmääßiges be- und entladen ist (Belieferung) empfiehlt es sich beim Orndungsamt für wenig Geld eine Ausnahme zu holen. Für etwas mehr Geld kriegt man sogar die Erlaubnis, einige Tage vorher die Stelle als absolutes Halteverbot für die Dauer des Umzuges markieren zu lassen. Dann kann man auch abschlieppen lassen wenn da einer drauf steht am Tage des Umzugs :)
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@ ing: leider falsch:
"halten"bedeutet anhalten, ohne sein Fahrzeug zu verlassen, Dauer ist maximal drei Minuten. Diese ergibt sich aus der Definition des "parkens", wie schon zitiert:
Parken: länger als drei Minuten halten oder Fahrzeug verlassen (auch wenn es nur zwanzig Sekunden sind!)
"halten"bedeutet anhalten, ohne sein Fahrzeug zu verlassen, Dauer ist maximal drei Minuten. Diese ergibt sich aus der Definition des "parkens", wie schon zitiert:
Parken: länger als drei Minuten halten oder Fahrzeug verlassen (auch wenn es nur zwanzig Sekunden sind!)
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Das ist keineswegs dasselbe. Beim Parken stellst Du den Wagen ab, mit der Absicht, ihn zurückzulassen. Du verlässt ihn also für eine gewisse Zeit, entweder im Rahmen dessen, was Du der Parkuhr spendiert hast oder, auf einem entsprechenden Parkplatz, so lange, wie Du zum Beispiel für Deine Besorgungen brauchst oder andernorts beschäftigt bist. Beim Halten ist diese Zeit ganz konkret auf drei Minuten beschränkt, dann muss der Wagen wieder bewegt werden. Was Du in den drei Minuten machst, ist allerdings Deine Sache.
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Als Halten bezeichnet man, wenn der Fahrer sein Fahrzeuge zum stehen bringt, allerdings die Weiterfahrt vor 3 Minuten wieder aufnimmt. Als Parken bezeichnet man hingegen, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Das Warten und Liegenbleiben bezeichnet man ebenfalls als Halten, in diesen Fällen liegt kein Parken vor.
Das Warten und Liegenbleiben bezeichnet man ebenfalls als Halten, in diesen Fällen liegt kein Parken vor.
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Parken bedeutet das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abzustellen und dort stehen zu lassen. Hier bestehen meist keine zeitlichen Einschränken, es sei denn es wird durch ein Verkehrzeichen darauf hingewiesen. Halten jedoch bedeutet das das Fahrzeug nicht länger als drei Minuten abgestellt wird. Meistens zum Be- oder Entladen oder zum Ein- und Aussteigen eines Mitfahrers. Halten darf man an vielen Stellen ausgenommen sind hier absolute Halteverbote aber hier darf dann auch nicht geparkt werden.
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