"Maskenmann"-Prozess in Frankfurt (Oder) Verteidigung sieht Unschuld des Angeklagten

Schon mehrfach stand der sogenannte "Maskenmann"-Prozess vermeintlich kurz vor seinem Abschluss. Mehr als ein Jahr zieht sich die Verhandlung hin. Nun hat die Verteidigung mit dem Plädoyer begonnen.

Er steht wegen mehrerer Überfälle auf Millionärsfamilien vor Gericht, doch für die Verteidigung ist der Angeklagte im "Maskenmann"-Prozess unschuldig. Nach gut einem Jahr Verhandlung blieb Rechtsanwalt Axel Weimann am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) bei der Bewertung, die die Verteidigung schon zum Prozessbeginn im Mai 2014 formuliert hatte: Der Angeklagte sei der Falsche.

Die Anklage wirft dem früheren Dachdecker aus Berlin hingegen vor, 2011 und 2012 Millionärsfamilien in Ostbrandenburg überfallen zu haben. Bei einer der Taten soll er einen Manager auf eine Schilfinsel entführt haben, um Lösegeld zu erpressen. Das Opfer konnte sich nach eigenen Angaben nach mehr als einem Tag selbst befreien. Bei einem früheren Überfall auf die Tochter einer anderen Millionärsfamilie wurde ein Wachmann angeschossen. Er sitzt seither im Rollstuhl.

Wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert. Der Prozess beruht auf Indizien. Die Verteidigung will ihre konkrete Forderung am Montag, nach dem zweiten Teil des Plädoyers, formulieren. Weimann sagte, die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe der Anklage nicht bestätigt.

Gericht lässt erneut Beweise zu

An der Schilderung des Entführungsopfers gab es schnell Zweifel. Beamte hatten als Zeugen berichtet, sie hätten nicht in Richtung einer vorgetäuschten Straftat ermitteln dürfen. Weimann sagte, die Rekonstruktion der Entführung habe mit dem behaupteten Geschehen nichts zu tun.

Auch eine Rekonstruktion im Auftrag des Gerichts 2014 sei nicht unter den Bedingungen erfolgt, die zur Zeit der Entführung bestanden. Die Verteidiger hatten selbst das Geschehen nachgestellt. Nach 15 Minuten habe die Aktion abgebrochen werden müssen, da es seinem jungen Kollegen im Wasser zu kalt war und er keine Kraft mehr hatte, sagte Weimann.

Der 57. Verhandlungstag begann mit einer Überraschung: Das Gericht trat erneut in die Beweisaufnahme ein. Hintergrund waren Anträge der Verteidigung zu einem möglichen weiteren Verdächtigen - einem Ex-Polizisten. Diese waren am vergangenen Prozesstag gestellt worden und wurden nun konkretisiert. Die Anwälte des Angeklagten drangen darauf, Spuren auf Gegenständen mit der DNS des früheren Polizisten und seiner Ex-Frau abzugleichen. Laut einer Gutachterin konnten die Spuren den beiden nicht zugeordnet werden.

DPA
ono/DPA

PRODUKTE & TIPPS