Österreich Falsches Bein amputiert: Chirurgin muss 2700 Euro Strafe zahlen

Die Tür zu einem Operationssaal mit der Aufschrift "Kein Zutritt"
Wenn man sich wünscht, das irgendwo keine Fehler passieren, dann wohl im Operationssaal. Für einen mittlerweile verstorbenen Patienten ging der Wunsch nicht in Erfüllung (Symbolbild)
© Christian Charisius / DPA
Eine Chirurgin aus Österreich muss eine Geldstrafe für einen folgenschweren OP-Fehler zahlen. Die Ärztin hatte einem Patienten das falsche Bein amputiert.

Es ist eines der Horrorszenarien vor einer Operation: Auf Grund eines Fehlers setzt der Arzt oder die Ärztin das Messer am falschen Körperteil an. Genau das ist einer Chirurgin in Österreich aber tatsächlich passiert.

Weil sie einem Patienten das falsche Bein amputiert hat, wurde die 43-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung. Die Ärztin habe sich der grob fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Landesgericht Linz am Mittwoch. Sie hatte in dem Verfahren lediglich eingestanden, einen "Fehler gemacht" zu haben, eine "grobe Fahrlässigkeit" aber abgestritten.

Ärztin nennt den Vorfall "menschliches Versagen"

In dem Fall ging es um einen mittlerweile verstorbenen 82-jährigen Patienten, bei dem am linken Bein eine Oberschenkelamputation vorgenommen werden sollte. Die Chirurgin hatte vor der Operation in Freistadt aber das rechte Bein gekennzeichnet und den Fehler erst zwei Tage nach der Amputation bemerkt. Die Ärztin argumentierte, dies sei ein Fall von "menschlichem Versagen" und die Kontrollmechanismen für solche Eingriffe seien mangelhaft gewesen. Mittlerweile arbeitet sie in einer anderen Klinik.

Das Gericht sprach der Witwe des Patienten, die als Nebenklägerin aufgetreten war, 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin sowie die Staatsanwaltschaft können Berufung einlegen.

AFP
pgo

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