Diskriminierung Frau verklagt Berliner Bezirk, weil sie sich nicht oben ohne sonnen durfte

Diskriminierung: Frau klagt, weil sie sich nicht oben ohne sonnen durfte
Der Vorfall sorgte für eine Oben-ohne-Demo in Berlin
© Stefan Puchner / Picture Alliance
Das oberkörperfreie Sonnenbad einer Berlinerin endete 2021 mit einem Polizeieinsatz. Die Frau sieht sich diskriminiert und klagt jetzt gegen den Bezirk.

Weil sie sich oberkörperfrei sonnte, musste Gabrielle Lebreton einen Wasserspielplatz im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verlassen. Nun hat sie die erste Klage gegen eine Berliner Behörde nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz eingereicht. 

Der Vorfall ereignete sich am 20. Juni 2021, als Lebreton mit ihrem sechsjährigen Sohn sowie einem Freund und dessen Tochter einen umzäunten Wasserspielplatz mit Liegewiesen, der vom Grünflächenamt des Bezirks Treptow-Köpenick betrieben wird, besuchte. Die Erwachsenen sollen beide mit Badehose und freiem Oberkörper auf der Wiese gesessen haben, als sich ihnen zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes näherten. Lebreton wurde aufgefordert, sich zu bedecken, ihr männlicher Begleiter aber nicht. "Ich fragte: 'Warum?' Sie sagten, weil dies kein FKK-Bereich sei. 'Aber ich bin nicht nackt', sagte ich. Darauf sie: 'Als Frau müssen Sie einen BH tragen'", sagte Lebreton gegenüber der "taz". 

Polizist schreit Lebreton an

Als die Berlinerin dem Sicherheitsdienst erklärte, dass sie die Aufforderung als diskriminierend empfindet, rief dieser die Polizei. Die Polzisten brachten Lebreton ebenfalls wenig Verständnis entgegen. "Sie haben fünf Minuten, um rauszugehen!", soll einer der Beamten geschrien haben.

Noch am selben Abend schilderte die Berlinerin den Vorfall auf Facebook. Es folgten eine große Solidaritätsdemo und eine Petition unter dem Motto "Gleiche Brust für Alle".

Rechtsanwältin: "Die Diskriminierung ist eindeutig"

Lebreton ist der Meinung: Wenn Männer mit freiem Oberkörper im Sommer durch die Gegend laufen, dürfen Frauen das auch. Schließlich sei auch beispielsweise in München an der Isar das Sonnen oben ohne ebenso für Männer wie für Frauen möglich.

Für ihre Rechtsanwältin, Leonie Thum, steht außer Frage, dass Lebreton aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde. Als Fachanwältin übernimmt Thum seit Jahren Antidiskriminierungsfälle. "Die Diskriminierung ist eindeutig, weil Frau Lebreton ausdrücklich anders behandelt wurde als anwesende Männer, die ihre Oberkörper nicht bekleideten", sagt Thum der "taz".

Video: Oben-ohne-Demo durch Berlin
Oben-ohne-Demo durch Berlin

Wasserspielplatz ändert seine Hausordnung

In einer Pressemitteilung beharrte der Bezirk zunächst auf die Hausordnung und entschuldigte sich später für "das entstandene Gefühl der Diskriminierung und ein mögliches Fehlverhalten des Sicherheitsdienstes“. Eine richtige Entschuldigung ist das für Lebreton nicht. Auch ihre Rechtsanwältin findet, dass jene Äußerungen die Diskriminierung im Grunde untermauern. Das tatsächliche Vorliegen einer Diskriminierung sei abgestritten worden, erklärt sie.

Mittlerweile hat der Bezirk Treptow-Köpenick angekündigt, die sogenannte Kinderplansche im kommenden Sommer mit neuer Hausordnung zu versehen, bevor sie geöffnet wird. Badekleidung müsse dann nur die primären Geschlechtsorgane bedecken. Dies gelte "für alle Geschlechter". An ihrer Klage hält Lebreton dennoch fest. "Viele Menschen erleben Diskriminierung, aber kaum jemand kennt die rechtlichen Möglichkeiten. Ich hoffe, damit dazu beizutragen, dass es weniger Ungleichbehandlung gibt", sagt sie. Die in der Klage eingeforderte Entschädigung beziehe sich laut Thum auf die bereits erlittene Diskriminierung und habe Sanktionscharakter.

Quellen: "Berliner Zeitung", "taz"

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