Übersicht Silvester 2022: Diese Regelungen für Feuerwerke gelten in Ihrem Bundesland

Feuerwerk vor der Skyline von Frankfurt
Feuerwerk vor der Frankfurter Skyline zum Jahreswechsel 2019/2020 – das letzte Mal vor den Böllerverboten in den zwei Jahren danach
©  Andreas Arnold/dpa
Nachdem Feuerwerke zu Silvester zwei Jahre lang coronabedingt verboten waren, darf dieses Jahr auch privat wieder geböllert werden. Bundesweit gibt es allerdings Unterschiede. Was Sie zum Jahreswechsel beachten müssen.

Nach zwei Jahren Verbot durch Corona darf zu Silvester dieses Jahr wieder geböllert werden. Die Meinungen darüber sind gespalten. Umweltverbände, Tierschützer:innen und auch Einsatzkräfte warnen immer wieder vor den negativen Folgen und Gefahren von Feuerwerken. Viele Bürger:innen möchten darauf trotzdem nicht verzichten und haben ein Ende des Verbots ungeduldig herbeigesehnt. Deshalb wird diesmal vielerorts wohl wieder fleißig geböllert werden; denn ein allgemeines, bundesweit geltendes Feuerwerksverbot gibt es für diesen Jahreswechsel nicht mehr. Das heißt aber nicht, dass nun ohne Bedenken überall geböllert werden darf – denn Städte und Landkreise können eigene Verbote verhängen. Einige grundsätzliche Regelungen zum Feuerwerk galten zudem auch schon vor Corona bundesweit. 

Bundesweite Beschränkungen für Feuerwerke

Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt zudem eine strikte "Knallzeit": Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Zu der Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Die Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen, und einige Städte verbieten Feuerwerke in bestimmten Bereichen, die über die bundesweite Regelung hinausgehen. Ein Überblick über Einschränkungen in den verschiedenen Bundesländern:

Baden-Württemberg

Hier gelten Einschränkungen in größeren Städten wie Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen. In Stuttgart sind Feuerwerke innerhalb des Cityrings verboten. In Karlsruhe gilt dies auf dem Marktplatz und dem Schlossplatz. In Tübingen, Konstanz, Radolfzell und Ravensburg ist das Böllern in den historischen Altstädten verboten.

Bayern

Hier müssen sich Feuerwerk-Fans auf Einschränkungen in mehreren Städten einstellen. In München gilt dies für Böller der Kategorie F2 innerhalb des mittleren Rings und in Teilen der Altstadt rund um den Marienplatz. Ein allgemeines Verbot gilt in Ingolstadt und Augsburg. Ein teilweises Verbot in Bereichen der Innenstädte und historischen Altstädte gilt außerdem in Regensburg, Bamberg, Nürnberg, Bayreuth, Passau, Landshut, Aschaffenburg und Straubing. In ganz Bayern sind Feuerwerke zudem rund um Schlösser und Burgen verboten.

Berlin

In der Hauptstadt ist das Böllern am Alexanderplatz, im Steinmetzkiez in Schöneberg und in einigen Straßen Alt-Moabits rund um die JVA verboten. In diesen drei Bereichen sei es in der Vergangenheit besonders häufig zu Rettungseinsätzen gekommen, teilte die Innenverwaltung rbb24 auf Anfrage mit. Von verschiedenen Seiten waren mehr Verbote gefordert worden, die Gewerkschaft der Polizei hatte etwa ein Böllerverbot innerhalb des kompletten S-Bahn-Rings gefordert.

Bremen

In der Hansestadt sind Feuerwerke in denkmalgeschützten Bereichen wie dem Schnoorviertel, dem Rathaus und dem Marktplatz sowie an der historischen Uferpromenade "Schlachte" an der Weser verboten. Bei Verstößen plant die Stadt laut Informationen von "Merkur" Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zu verhängen.

Hamburg

Laut Polizei ist in Hamburg dieses Jahr das Böllern am Jungfernstieg, Neuen Jungfernstieg, dem Ballindamm und Reesendamm, der Lombardsbrücke und zum ersten Mal auch am Rathausmarkt verboten. 

Hessen

In Frankfurt gilt lediglich am Eisernen Steg ein Verbot von Feuerwerkskörpern. An den Bahnhöfen sind vom 31. Dezember bis 1. Januar allerdings Waffen jeglicher Art verboten, die Polizei will verstärkt kontrollieren. In Fulda ist Feuerwerk in der kompletten Altstadt verboten, genauso wie in verschiedenen Bereichen in Marburg, Kassel, Darmstadt und Offenbach.

Mecklenburg-Vorpommern

In den größeren Städten Mecklenburg-Vorpommerns sind keine Verbote von Feuerwerk geplant, die über die bundesweiten Einschränkungen zu Gebäuden wie Kirchen oder Krankenhäuser hinausgehen. Wegen der hohen Dichte von Reethäusern in vielen Ostseebädern wird es dort allerdings zwangsläufig große Einschränkungen geben, denn diese Häuser sind im bundesweiten Feuerwerks-Verbot mit eingeschlossen. 

Niedersachen

Die Landeshauptstadt Hannover will das Böllern und schon das Mitführen von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt verbieten. In Göttingen gilt ein Verbot in der Altstadt, in Celle im Inneren Ring. 

Nordrhein-Westfalen

In der Düsseldorfer Altstadt ist das Böllern ab 20 Uhr verboten. In Köln gibt es eine Verbotszone rund um den Dom und in Teilen der Innenstadt – sogar für Wunderkerzen. Weitere Verbotszonen gibt es in Teilen Dortmunds und Bielefelds.

Rheinland-Pfalz

In der Landeshauptstadt Mainz gibt es Verbotszonen in der Altstadt, in Trier für einen Bereich am Hauptmarkt, und in Mayen in der gesamten Innenstadt. Kaiserslautern ließ nach Angaben des SWR bis zuletzt offen, ob es noch zu Einschränkungen komme oder nicht.

Thüringen

Offiziell gibt es in Thüringen keine Beschränkungen. In Erfurt wird das Böllern jedoch im Großteil der Altstadt nicht möglich sein, da sie hauptsächlich aus Fachwerkhäusern besteht – ein Feuerwerk in dessen unmittelbarer Nähe ist durch die bundesweite Regelung untersagt.

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern sind keine Einschränkungen geplant, die über die bundesweiten Regelungen hinausgehen.

Das gilt es beim Kauf von Feuerwerk zu beachten

Die deutschen Feuerwerkshersteller erwarten für diesen Jahreswechsel ein gutes Geschäft. Aber beim Kauf von Feuerwerk gibt es für die Sicherheit einiges zu beachten.

So ist zum Beispiel der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt, und das ausschließlich an Erwachsene. Zu erkennen ist das Prüfsiegel an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer weiteren fortlaufenden Nummer wie zum Beispiel 0589-F2-1234 – wobei die 0589 für die Prüfung durch die BAM steht. Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen. 

Böllerfans sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und über das CE-Siegel verfügen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.

Das gilt es beim Böllern zu beachten

Das BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen. Böller der Kategorie F2 sind nur im Freien zu verwenden. 

Schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen, warnt die Bundesinnung der Hörakustiker. Durchschnittlich mehr als 8000 Menschen sind jährlich nach Silvester von Verletzungen des Innenohrs durch Böller und Raketen betroffen – ausgenommen die Coronajahre. Bei etwa einem Drittel von ihnen bleibt ein Hörschaden. Zudem erlitten in den Jahren ohne Verkaufsverbot konstant jeweils etwa 500 Menschen an den Silvestertagen Augenverletzungen durch Böller, warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft. An keinem anderen Tag im Jahr verletzen sich so viele Menschen die Hände wie an Silvester.

Anwohner sollten vor Silvester rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen sowie brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen. Für den Notfall sollten Löschmittel wie ein Eimer Wasser oder besser noch ein Feuerlöscher bereit gehalten werden. 

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