Nach dem Tod eines 22-jährigen in Köthen haben die Behörden ihre Erkenntnisse zu dem Fall mitgeteilt. Innenminister Holger Stahlknecht und Justizministerin Anne-Marie Keding (beide CDU) hatten für den späteren Vormittag (ab 11.30 Uhr) zu einer Pressekonferenz in Magdeburg eingeladen.
Der junge Mann war am Samstag nach einem Streit von zwei Männergruppen gestorben. Nach Angaben der Polizei erlag das Opfer einem akutem Herzversagen; ein Zusammenhang zu erlittenen Verletzungen besteht nach Polizeiangaben nicht. Ein Richter erließ am Sonntagabend Haftbefehl gegen zwei mutmaßlich an dem Streit beteiligte Afghanen wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Am Sonntagabend hatten sich rund 2500 Menschen an einer Kundgebung in der Kreisstadt in Sachsen-Anhalt beteiligt, zu dem rechte Gruppierungen in sozialen Netzwerken aufgerufen hatten (lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen).
Alle wichtigen Details aus der Pressekonferenz zum Nachlesen:
Mann an Herzversagen gestorben, Details zu den Tatverdächtigen - die Pressekonferenz zum Nachlesen
-
Die Pressekonferenz ist beendet.
-
Einer der beiden Tatverdächtigen sollte abgeschoben werden. Allerdings habe man einen "gewissen Vorlauf" gebraucht, um die Abschiebung durchzuführen. Das nötige Einvernehmen der Staatsanwaltschaft wurde am 6. September erteilt.
Bereits im April 2018 habe die Ausländerbehörde das nötige Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung beantragt. Aufgrund laufender Verfahren sei dies zunächst nicht möglich gewesen. Ein erneuter Antrag sei dann gerade mal zwei Tage vor dem Tod des 22-jährigen Kötheners genehmigt worden.
Eine Abschiebung sei in Kürze der Zeit aber nicht möglich gewesen, so Innenminister Stahlknecht. -
Der 22-jährige Tote sei an akutem Herzversagen gestorben und litt unter einer Herzvorerkrankung. "Wir haben keine Körperverletzungen feststellen können", sagt Justizministerin Anne-Marie Keding unter Vorbehalt des mündlich übermittelten Obduktionsbericht, "die Körperverletzungen oder Tritte gegen den Schädel belegen könnten."
-
Beide Beschuldigten seien als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen, so Justizministerin Anne-Marie Keding. Mittlerweile seien sie volljährig.
-
Man prüfe derzeit, ob die Redebeiträge der rechten Szene beim "Trauermarsch" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, so die Abteilungsleiterin Innenministerium Sachsen-Anhalt Christiane Bergmann.
-
Nun können Journalisten Fragen an die Teilnehmer der Pressekonferenz stellen.
-
Am heutigen Abend sei eine Kranzniederlegung geplant. Die Polizei wolle wieder mit Einsatzkräften im "hohen dreistelligen Bereich" vor Ort sein, auch mit berittener Polizei und einem Wasserwerfer.
-
Beamte im "hohen dreistelligen Bereich" seien im Einsatz gewesen. Unterstützung gab es aus Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und von der Bundespolizei.
-
"Wir werden sehr genau auswerten, was dort gestern skandiert worden ist", so Innenminister Stahlknecht.
-
Die "rechte Szene" sei vor allem aus Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt - nicht unbedingt aus Köthen - angereist.
-
Innenminister Stahlknecht zu dem "Trauermarsch" am Sonntagabend: Rund 2500 hätten "in der Spitze" teilgenommen. Darunter: Bürgerinnen und Bürger, "einige Mitglieder" der AfD und circa 400 bis 500 Personen der "rechten Szene".
-
Innenminister Stahlknecht spricht nun über die beschuldigten. Einer der beiden Afghanen habe eine Aufenthalserlaubnis, es bestand keine Ausreisepflicht. Bei dem zweiten Beschuldigten bestehe eine Ausreisepflicht. Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens konnte das nötige Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zunächst nicht erteilt werden, ergänzt Justizministerin Keding.
-
Man wolle sich nicht an Spekulationen beteiligen, so Nopens. "Wir können derzeit noch nicht sagen, was sich im einzelnen und Detail abgespielt hat."
-
"Wir stehen mittendrin in den Ermittlungen", so Horst Nopens, leitender Oberstaatsanwalt.
-
Abläufe des Geschehens in Medienberichten könnten derweil weder bestätigt noch dementiert werden. Dazu werde noch ermittelt.