BKA-Lagebericht Fälle häuslicher Gewalt steigen deutlich an – mehr Täter müssen ausziehen

Häusliche Gewalt passiert in allen Gesellschaftsschichten
Häusliche Gewalt passiert in allen Gesellschaftsschichten
© lolostock / getty images
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist deutlich gestiegen. Laut dem Lagebericht des Bundeskriminalamts geschieht ein großer Teil der Übergriffe innerhalb von Partnerschaften.

Die Fälle häuslicher Gewalt in Deutschland haben deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden 240.547 Opfer häuslicher Gewalt registriert, ein Anstieg um 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 71,1 Prozent der Opfer waren weiblich, wie aus dem am Dienstag vorgestellten Lagebericht des Bundeskriminalamts (BKA) für 2022 hervorgeht. 65,6 Prozent der Opfer waren demnach von Partnerschaftsgewalt betroffen, 34,4 Prozent von innerfamiliärer Gewalt.

Häusliche Gewalt verüben weit überwiegend Männer

Bei den Fällen von Gewalt in Partnerschaften gab es 2022 dem Lagebericht zufolge einen Anstieg um 9,4 Prozent. Die Behörden registrierten hier laut BKA im vergangenen Jahr 157.550 Fälle mit 157.818 Opfern, das entspricht etwa 432 Fällen pro Tag. Im Jahr davor waren es 144.044 Fälle. Bei der Partnerschaftsgewalt waren 80,1 Prozent der Opfer weiblich.

In 39,5 Prozent der Fälle ging die Gewalt demnach von ehemaligen Partnerinnen und Partnern aus, in 31,1 Prozent der Fälle von Ehepartnerinnen und Ehepartnern, in 29,1 Prozent der Fälle waren es Partnerinnen und Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Dem Lagebericht zufolge müssen immer mehr Männer ausziehen oder Abstand halten, weil sie ihrer Partnerin Gewalt angetan beziehungsweise angedroht haben. Demnach stieg die Zahl der erfassten Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Straftaten, bei denen das Gewaltschutzgesetz Anwendung fand, in den vergangenen fünf Jahren um elf Prozent auf 6587 Tatverdächtige im Jahr 2022. Von den Tatverdächtigen waren 91,7 Prozent männlich. Laut der BKA-Statistik führten 17 Tatverdächtige eine Schusswaffe mit sich.

Hilfe für bedrohte Frauen in Deutschland
Stiftung stern: Hier spenden

Das Gewaltschutzgesetz hilft Opfern häuslicher Gewalt – vor allem durch die Möglichkeit, die eigene Wohnung nutzen zu können, ohne sie mit der gewalttätigen Person teilen zu müssen. Entsprechende Entscheidungen treffen die Familiengerichte auf Antrag der Opfer. Neben dem Verbot, die Wohnung zu betreten, gibt es noch weitere Schutzmaßnahmen. Dazu zählt beispielsweise auch ein Kontaktverbot. Wer gegen eine entsprechende Anordnung verstößt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 4194 Deutsche und 2393 Ausländer als Tatverdächtige, auf die dieses Gesetz Anwendung fand.

Bei den Delikten im Rahmen häuslicher Gewalt werden in dem Bericht 702 Opfer von Mord und Totschlag aufgeführt, zudem 23 Opfer von Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Lagebericht zufolge gab es 28.589 Opfer von schwerer Körperverletzung sowie 135.502 Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung.

Die Zahl der Opfer von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellen Übergriffen lag demnach bei 4529. Registriert wurden zudem 57.376 Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung im Rahmen häuslicher Gewalt. 

DPA · AFP
mad

PRODUKTE & TIPPS