Es war das unrühmliche Ende einer langen Nacht auf Hamburgs wohl berühmtester Straße: Am Mittwochmorgen gegen 6 Uhr bedrängte ein 23-Jähriger eine 30-jährige Frau, die am S-Bahnhof Reeperbahn auf ihren Zug wartete. "Unvermittelt griff er ihr dabei in den Genitalbereich", heißt es im Bericht der Hamburger Bundespolizei. Als die Frau den Mann daraufhin zur Rede stellte, ergriff dieser die Flucht und entfernte sich Richtung Ausgang. An der Rolltreppe traf er auf sein nächstes Opfer, einen 37-jährigen Mann. Diesem trat er so fest in den Rücken, dass er ins Straucheln kam, einen Sturz aber noch verhindern konnte.
Am Hamburger Berg, einer beliebten Partymeile mit vielen Kneipen und Clubs, konnten die Polizisten den Randalierer aufgreifen, als dieser sich eine Prügelei mit einem 33-Jährigen lieferte. "Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme ergriff er die Flucht", formuliert es die Polizei in bestem Behörden-Deutsch, "beim Versuch sich loszureißen, ging der Mann zu Boden. Er wurde daraufhin gefesselt." Anschließend wurde der 23-Jährige, der sich vermutlich beim Fluchtversuch an den Knien verletzte, auf das Bundespolizeirevier Hamburg Altona gebracht.
Eine lange Nacht mit Folgen
Doch auch hier war die Odyssee noch nicht vorbei: Auf dem Revier leistete er "erheblichen Widerstand, beleidigte und bedrohte die Beamten". Die wegen der Knie-Wunde eingetroffenen Rettungssanitäter wurden ebenfalls angepöbelt. Unter Polizeibegleitung wurde er schließlich in ein Hamburger Krankenhaus gebracht, das ärztliche Personal wurde ebenfalls beleidigt. Der 23-Jährige musste gefesselt werden, damit er behandelt werden konnte.
"Nach Abschluss der ärztlichen Behandlung beruhigte sich der Mann zusehends“, heißt es im Bericht. "Da keine Haftgründe vorlagen, musste er entlassen werden. Gegen 11:00 Uhr wurde er seiner Mutter und seinem Bruder übergeben."
Die lange Nacht wird den jungen Mann jedoch noch länger beschäftigen: Es wurden diverse Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der sexuellen Belästigung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamten, der Körperverletzung, der Beleidigung, der Bedrohung, der Nötigung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Quelle: Bundespolizei